Betriebsstättengewinnaufteilungs-VO

Betriebsstättengewinn

Gewinne, die inländische Unternehmer in ausländischen Betriebsstätten
erwirtschaften, werden nach den Regelungen der
OECD-Muster-Doppelbesteuerungsabkommen stets in dem Land versteuert, in
dem die Betriebsstätte belegen ist. Dem deutschen Fiskus geht hier also
regelmäßig Steuersubstrat verloren. Umso größer ist das Interesse, die
Gewinne eines Unternehmens aus einer ausländischen Betriebsstätte genau
abzugrenzen. Zu den zu diesem Zweck bereits erlassenen
Gewinnabgrenzungsaufteilungs- und Funktionsverlagerungsverordnungen soll
spätestens in der ersten Jahreshälfte 2014 noch die
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung hinzukommen.

Entwurf 2013

Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu bereits im August 2013
einen Entwurf vorgelegt, der sich derzeit noch im Diskussionsstadium
befindet. Ziel der Neuregelung ist, die Einkünfteabgrenzung bzw.
Einkünfteaufteilung klar und für alle Investitionsalternativen
(Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Betriebsstätten) unter dem
Fremdvergleichsgrundsatz einheitlich zu regeln.

Hilfs- und Nebenrechnungen

International tätige Unternehmen sollen künftig für ihre
Betriebsstätte(n) zum Beginn eines Wirtschaftsjahres eine Hilfs- und
Nebenrechnung aufstellen, diese fortschreiben und zum Ende des
Wirtschaftsjahres abschließen. Die Hilfs- und Nebenrechnung muss alle
Bestandteile enthalten, die der Betriebsstätte aufgrund ihrer
Personalfunktionen zuzuordnen sind (§ 3 BsGaV-E). Die Finanzverwaltung
erhofft sich daraus u. a. Erkenntnisse darüber, welchen Beitrag die
Betriebsstätte zum Gesamterfolg des Unternehmens leistet.

Stand: 27. März 2014

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