Änderungen in 2022 zu Lohn- und Personalthemen

Mit dem Jahreswechsel sind so einige Änderungen von Gesetzen und Regelungen im Lohn- und Personalbereich zu beachten, die entweder bereits ab 01. Januar 2022 oder im Laufe des Jahres Auswirkungen haben.

Hier eine kleine Zusammenfassung für Euch:

Mindestlohn
Zum 01. Januar 2022 ist der Mindestlohn gestiegen auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 01. Juni 2022 gibt es planmäßig eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro.
Die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro ist noch nicht verbindlich terminiert und auf Ende des Jahres angedacht.

Minijob
Die Anhebung des Mindestlohns gilt auch für Minijobber. Bei Minijobs (= geringfügige Beschäftigung) ist zu beachten, dass ggf. die Beschäftigungszeit reduziert werden muss, damit die 450,00 Euro/Monat Minijob-Grenze nicht überschritten wird.
Ab 01/2022 ist bei Minijobbern das Pflegen einer Steuer-Identifikationsnummer vorgeschrieben, die dann über das elektronische Meldeverfahren an die Bundesknappschaft übermittelt wird. Außerdem müssen Arbeitgeber künftig in den Meldungen an die Sozialversicherungsträger angeben, ob eine pauschale oder eine individuelle Besteuerung vorliegt.

Zeitarbeit
Bei Zeitarbeitern liegt der aktuelle Mindestlohn bei 10,45 Euro/Std., ab 01. April 2022 wird dieser auf 10,88 Euro steigen.

Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die in 2022 ihre Ausbildung beginnen, bekommen eine bundeseinheitlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von 585,00 Euro/Monat brutto. Im 2. Ausbildungsjahr steigt diese um 18% (690,30 Euro), im dritten um 35% (789,75 Euro) und in einem etwaigen vierten Ausbildungsjahr um 40% (819,00 Euro)
Vorausschau: Der Mindestausbildungsvergütungsbetrag ab 2023 wird bei 620,00 Euro/Monat starten, die weiteren Erhöhungen dann wie oben angegeben.

Kurzabeitergeld
Die bisherigen Corona-Regelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sind zum Jahresende 2021 ausgelaufen. Von Januar bis März 2022 gelten nun leicht geänderte Sonderregelungen. Ob es über den März 2022 hinaus verlängerte/ähnliche Sonderregelungen geben wird, ist noch offen.
Infos zu den aktuellen Regelungen auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld

Corona-Bonus
Die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500,0 Euro können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern noch bis 31. März 2022 gewähren.

Pflegereform 2022: Erhöhung des PV-Beitrages für Kinderlose
Der Beitrag für Kinderlose steigt ab 01.01.2022 auf 0,35% des Bruttogehalts, somit steigt der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose ab 23 Jahren auf 3,4%.

Elektronische Krankmeldung
Bereits seit 01.10.2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von den Arztpraxen digital an die Krankenkasse übermittelt. Ab 01. Juli 2022 soll die elektronische Krankmeldung dann auch von den Krankenkassen an den Arbeitgeber übermittelt werden. Der sogenannte „gelbe Schein“ aus Papier wäre dann Geschichte. Die Patienten erhalten dann nur noch eine ausgedruckte Ausfertigung zur eigenen Dokumentation.
Soweit die Theorie … in der Praxis zeigt sich, dass diese Umstellung bisher nicht mal annähernd geklappt hat, weil zu wenige Arztpraxen mitmachen, da sie technisch oder personell nicht dafür gerüstet sind. Dies bringt ziemlich sicher auch den weiteren geplanten Ablauf in Verzug.

Absenken des Wahlalters bei Betriebsratswahlen
Hat ein Unternehmen einen Betriebsrat, so wird das Wahlalter für Betriebsratswahlen auf 16 Jahre herabgesetzt. Wer selbst in den Betriebsrat gewählt werden möchte, muss wie zuvor auch mindestens 18 Jahre alt sein.

Anhebung der Pauschalen für Dienstreisen ins Ausland
Das Bundesfinanzministerium hat für einige Länder die sogenannten Pauschbeträge erhöht. Bis zu deren Höhe kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für Übernachtungen steuerfrei erstatten und die Arbeitnehmer können ihren Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten absetzen.
Hier die Infos zu den entsprechenden Ländern mit den neuen Pauschbeträgen:
www.bundesfinanzministerium.de/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen

Dies als kleiner Kompass durch Euer Lohn-Jahr!

Selbstverständlich stehen Euch unsere Experten aus dem Lohn-Team hilfreich zur Seite – bitte nehmt Kontakt mit uns auf, wenn wir Euch beratend und in der Umsetzung unterstützen dürfen.
Kontaktiert gerne Euren Ansprechpartner direkt oder meldet Euch per Telefon 0641-76006-0 / 0721-93100-0 oder per E-Mail an beratergruppe@leistungen.de

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