Tipps aus dem Arbeitsleben: Mitarbeiter sicher aus dem Kriegsgebiet nach Hause holen

Viele Unternehmen haben Mitarbeiter, die sich für ihren Arbeitgeber in der Ukraine oder anderen Kriegsgebieten befinden. Da deren Sicherheit in Kriegszeiten nicht mehr gewährleistet ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht seine Beschäftigten zurückzurufen und sie sicher nach Deutschland zu bringen.
Im Gesetz ist das in § 618 BGB geregelt: „Dienstleistungen, die unter ihrer Anordnung oder ihrer Leitung vorzunehmen sind, sind so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben geschützt ist …“

Neben der Rückholungspflicht ist für Arbeitgeber noch einiges weiteres zu bedenken:
– Informationspflicht: der Arbeitnehmer muss bestmöglich über die Gefahren aufgeklärt werden
– das passive Kriegsrisiko bei Auslandskrankenversicherungen muss beachtet werden
– im aktuellen Fall besteht die Herausforderung, dass lokale Arbeitsverträge in Russland bestehen können
– geopolitische Risiken sollten bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland unbedingt immer bedacht werden

Eine gute Zusammenfassung findet sich im Haufe-Artikel vom 03.03.2022:
www.haufe.de/personal/hr-management/ukraine-russland-krieg-mitarbeiter-zurueckholen