Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 94 – Schlussabrechnung Wirtschaftshilfen
Nach einer langen Pause unserer Serie haben wir heute ein paar neue und wichtige Infos für Euch zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen!
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird auf den 30.6.2023 verlängert. Darüber hinaus kann bis spätestens zum 31.8.2023 im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Die verlängerten Einreichungsfristen werden sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) gelten.
Die Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung bis zum Jahresende 2023 muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnungen selbst über das bereits hinlänglich bekannte Onlineportal www.überbrueckungshilfe.de erfolgen.
Durch die Berücksichtigung des 31.8.2023 als spätestem Termin für die Möglichkeit der Beantragung einer Fristverlängerung bis zum Jahresende soll ein Gleichlauf mit den Fristen für die Steuererklärungen 2021 hergestellt werden.
Ausführliche Infos und FAQs hier:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Schlussabrechnung/schlussabrechnung
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