Erneute Verlängerung der Steuererklärungsfristen
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollte 2022 abgeschlossen sein. Doch die steuerpflichtigen Personen und die sie beratenden Steuerberater sind durch die andauernde Corona-Pandemie und die Auswirkungen der Ukraine-Krise weiterhin stark belastet. Zudem ist mit erheblichen Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu rechnen. Aus diesem Grund werden die Erklärungsfristen und die damit zusammenhängenden Fristen und Termine erneut verlängert.
Ablauf der Steuererklärungsfristen 2020 bis 2025
Nicht beratene steuerpflichtige Personen generell (in Klammern: beratene steuerpflichtige Personen) nach Besteuerungszeiträumen:
2020: 01. November 2021 (31. August 2022)
2021: 31. Oktober 2022 (31. August 2023)
2022: 02. Oktober 2023 (31. Juli 2024)
2023: 02. September 2024 (02. Juni 2025)
2024: 31. Juli 2025 (30. April 2026)
2025: 31. Juli 2026 (01. März 2027)
Quelle: Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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