Das Jahressteuergesetz 2022 wurde verabschiedet
Wir haben es im Zusammenhang mit den Immobilienübertragungen bereits erwähnt: das Jahressteuergesetz 2022 wurde am 02. Dezember vom Bundestag verabschiedet:
Beschlussempfehlung und Bericht vom 30.11.2022 hier im Wortlaut:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004729.pdf
und der Gesetzesbeschluss mit den Änderungen im Wortlaut:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/627-22(neu).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Der Bundesrat muss dem Gesetz in seiner Sitzung am 16. Dezember noch zustimmen und es ist unter Umständen fraglich, ob die unionsgeführten Bundesländer zustimmen werden.
Neben der von uns schon thematisierten folgenreichen Änderung beim Bewertungsgesetz hier einige weitere Änderungen:
📌 Fortführung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 Euro/Jahr)
📌 volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025
📌 vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe ab 2023 statt ab 2025
📌 Nochmalige Anhebung der Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.230 Euro/Jahr
📌 Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro/Jahr
📌 Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsneubau
📌 verbesserter steuerlicher Rahmen bei der Anschaffung privater Photovoltaik-Kleinanlagen
📌 Umsetzung einer EU-Verordnung zur Einführung einer Energiekrisenbeitrags
Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/jahressteuergesetz
Eine Zusammenfassung auf haufe.de:
www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2022
und auf tagesschau.de:
www.tagesschau.de/inland/jahressteuergesetz-bundestag
Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende
Euer b:L Team
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