Steuertipp: Plattformen-Steuertransparenzgesetz beachten!
Seit 01. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das bedeutet, dass Online-Plattformen alle Einnahmen ans Finanzamt melden müssen.
Die Plattformen sind verpflichtet, folgende Daten ihrer Kunden ans Finanzamt zu übermitteln:
– wer verdient wie viel mit welchen Verkäufen/Vermietungen?
– wo wohnt der-/diejenige?
– welche Konto- oder Steuernummer hat die Person?
Die Finanzämter können so im Nachhinein überprüfen, ob die Einnahmen in der Steuererklärung der betreffenden Personen angegeben wurden. Wird es nicht angegeben, ist das ggf. Steuerhinterziehung und kann entsprechend geahndet werden.
In der Folge betrifft dies auch private Verkäufer wie zum Beispiel über Ebay, Etsy oder Online-Flohmärkte getätigte Privatverkäufe.
Wer künftig also mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft oder in Summer mehr als 2.000 Euro damit verdient, der muss wissen, dass der Plattformbetreiber seine Daten an die Finanzbehörden übermitteln muss.
Die betrifft ebenso Zimmervermittler wie Airbnb, die ebenfalls der neuen Meldepflicht unterliegen – eben alle Portale, auf denen neben kommerziellen Verkäufern auch Privatleute Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten.
Vorsicht: Auch bei Geschäften, die vor dem 01.01.2023 abgeschlossen wurden, kann sich nicht auf der sicheren Weite wähnen, hierzu laufen verschiedene Verfahren, dass die Daten über Einnahmen auch rückwirkend übermittelt werden müssen.
Hier das PStTG im Wortlaut:
www.gesetze-im-internet.de/psttg
Hier die Erläuterung zum Gesetz im Wortlaut:
www.bundesfinanzministerium.de/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/2023-02-02-anwendungsfragen-zum-plattformen-steuertransparenzgesetz
Hier ein Artikel vom 19.04.2023 dazu auf merkur.de
www.merkur.de/finanzamt-steuerhinterzieher-airbnb-internetplattformen-steuern-daten-geldbetraege
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