Energiekosten: Anträge auf Härtefallhilfen noch bis 20.10.2023
Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können noch bis zum 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Aufgerufen sind insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Anträge zu stellen und ihre Mieterinnen und Mieter zu entlasten.
Härtefallhilfen auf einen Blick:
– Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022
– Eine Verdopplung des Preisniveaus von 2021 für nicht leitungsgebundene Energieträger ist selbst zu tragen
– Darüber hinaus Erstattung von 80% der Mehrkosten
– Bis zu 2.000 Euro Zuschuss je Privathaushalt
– Antragstellung und Auszahlung erfolgen über ein digitales Antragsverfahren des jeweiligen Landes
– Privathaushalte, die eine Feuerstätte betreiben, sind antragsberechtigt
– Vermieter stellen einen gemeinsamen Antrag je Wohngebäude
– Mieter müssen in der Regel keinen separaten Antrag stellen
Infos und FAQs dazu sind auf der Seite des Landes Baden-Württemberg gut dargestellt:
um.baden-wuerttemberg.de/energieversorgung-in-deutland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte
Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Härtefallhilfen im Wortlaut:
www.bmwk.de/vollzugshinweise-fuer-die-gewaehrung-von-haertefallhilfen-fuer-private-haushalte
Die meisten Bundesländer nutzen das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg:
serviceportal.hamburg.de/Heizkosten/Härtefallhilfen
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