Alltagstipp: Rechte im Supermarkt

Bevor Ihr den Wochenend-Einkauf in Angriff nehmt, hier noch ein paar Hinweise zu den Regeln und Rechten im Supermarkt – ist zum Beispiel das Probieren beim Einkaufen erlaubt?

Nein, es ist nicht erlaubt, an der Obsttheke zu probieren, ob die Trauben denn auch wirklich schön süß sind! Rechtlich gilt das tatsächlich als Diebstahl. Jegliche Ware eines Einkaufsladens ist so lange Eigentum des Ladenbetreibers, bis es an der Kasse bezahlt wurde.

Es ist ebenfalls nicht erlaubt, etwas Essbares aus der Verpackung zu nehmen und zu verzehren, auch wenn man die Verpackung an der Kasse vorzeigt und quasi nachträglich bezahlt.
Den sogenannten „Mundraub“, der gerne als Kavaliersdelikt als Rechtfertigung nimmt, gibt es nicht. Der Diebstahl von Lebensmitteln bleibt ein Diebstahl von Lebensmitteln.
Zwar sind die meisten Ladengeschäfte mit solchen Fällen recht kulant, doch darauf verlassen solltet Ihr Euch besser nicht, verzichtet am besten auf eine solche „Straftat“ aus Hunger.

Ihr habt kein Kleingeld für den Einkaufswagen parat, also packt Ihr die Ware in die eigene Tasche, um sie am Kassenband wieder auszupacken – das haben wir wahrscheinlich alle schon mal so gemacht. Das ist rechtlich ein bisschen eine Grauzone, kann aber rein theoretisch schon als Diebstahlsabsicht gewertet und mit einer Anzeige geahndet werden. Ein Gericht müsste dann prüfen, welche Absicht hinter diesem Tun gestanden haben könnte.

Darf der Ladenbetreiber eigentlich die Tasche von Kunden kontrollieren?
Nein, das ist so nicht erlaubt, sondern der Ladenbesitzer muss im Falle eines Diebstahlverdachts die Polizei rufen, die darf dann die Tasche kontrollieren. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflcihtet, bis zum Eintreffen der Polizei und der legitimierten Kontrolle im Laden zu bleiben.

Eine gute Zusammenfassung mit einem kleinen Video findet Ihr bei SWR3:
www.swr3.de/rechte-im-supermarkt

Einen entspannten Einkaufsbummel und ein schönes Wochenende wünscht Euch
Euer b:L Team

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