Lohn-Tipp: Jahreswechsel-Infos, Teil 1
Wie in jedem Jahr hat der Gesetzgeber für das neue Jahr Änderungen beschlossen, die im Lohn zu berücksichtigen sind. Über die wichtigsten möchten wir Euch nachfolgend in einer kleinen Serie informieren, hier Teil 1:
Mindestlohn
Auf Beschluss der Mindestlohnkommission steigt zum 01.01.2024 der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Anfang 2025 in einem weiteren Schritt auf 12,82 Euro.
Minijobs
Da seit Oktober 2022 Mindestlohn und Minijob (geringfügige Beschäftigung) miteinander gekoppelt sind, erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2024 von 520 Euro auf 538 Euro – die Jahresverdienstgrenze liegt bei 6.456 Euro.
Die Berechnung hierzu lautet: 12,41 Euro pro Stunde mal 10 Stunden pro Woche mal 4,33 Wochen pro Monat.
Ein Bestandsschutz ist nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich Beschäftigte mit einem aktuellen Verdienst zwischen 521 Euro und 538 Euro ab 01.01.2024 nicht mehr in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befinden. Sollte eine Sozialversicherungspflicht notwendig sein, muss das monatliche Entgelt mind. 538,01 Euro betragen.
Aufgrund der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 wurde ein Bestandsschutz für (aktuell noch) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 520 Euro beschlossen. Dieser Bestandschutz läuft zum 31.12.2023 aus. Dies hat zur Folge, dass sich diese Beschäftigten ab 01.01.2024 nicht mehr in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern in einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) befinden. Sollte eine Sozialversicherungspflicht notwendig sein, muss auch hier das monatliche Entgelt mind. 538,01 Euro betragen.
Mindestvergütung für Auszubildende
Ab 01.01.2020 wurde für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt.
Ab 01.01.2024 beträgt dieser im
- Ausbildungsjahr 649,00 Euro
- Ausbildungsjahr 766,00 Euro
- Ausbildungsjahr 876,00 Euro
- Ausbildungsjahr 909,00 Euro
Sozialversicherungsbeiträge 2024
Krankenversicherung: 14,60 % – keine Änderung
Durchschn. Zusatzbeitrag Krankenversicherung : 1,70 % – Anstieg
Pflegeversicherung: 3,40 % – keine Änderung
Arbeitslosenversicherung: 2,60 % – keine Änderung
Rentenversicherung: 18,60 % – keine Änderung
Insolvenzgeldumlage: 0,06 % – keine Änderung
Künstlersozialkasse: 5,00 % – keine Änderung