Tipp: Letzte Frist für Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Unternehmen aufgepasst!
Am 30. September 2024 endet die eh schon verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen der Überbrückungsprogramme I bis IV und/oder die November- und Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben.
Wenn bis 30.09.2024 die Abschlussrechnung nicht eingereicht wird, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert.
Dies gilt insbesondere auch für die Unternehmen, die bisher noch nicht mal die Fristverlängerung bis 30.09.2024 beantragt haben – für diese Unternehmen ist die Frist zur Einreichung bereits abgelaufen und die Abschlussrechnung muss umgehend eingereicht werden.
Im Rahmen der Schlussabrechnung wird nun die finale Ermittlung der Förderhöhe vorgenommen und es erfolgt ggf. die endgültige Bewilligung der Fördergelder.
Infos dazu findet Ihr auf der Seite der hessischen Landesregierung:
www.hessen.de/schulssabrechnung-zeitnah-einreichen
#beratergruppe #Leistungen #bL #WirtschaftskanzleiBeratergruppe #WB #Steuerberatung #Rechtsberatung #Wirtschaftsprüfung #Steuergestaltung #Unternehmensentwicklung #Karlsruhe #Gießen #Eisenach #Tipp #Wirtschaftshilfen #Coronahilfen #Fristende