Arbeitsrecht: Kuriose Urteile

Zum Wochenende haben wir ein paar skurrile Urteile aus dem Arbeitsrecht fĂŒr Euch:

👹‍🎓 Kindische Spielchen am Arbeitsplatz können zur fristlosen KĂŒndigung fĂŒhren
đŸ‘©â€đŸŽ“ LĂŒgengeschichten in der Yellow Press sind irgendwie „tolerierbar“
👹‍🎓 Trinkgelage am Arbeitsplatz können zur KĂŒndigung fĂŒhren – oder auch nicht
đŸ‘©â€đŸŽ“ Ungenehmigter Urlaub unter Palmen ist nicht gut 
 auch nicht fĂŒr eine TV-Show
👹‍🎓 Auch fĂŒrs „Dschungelcamp“ darf man keine Krankheit vortĂ€uschen
đŸ‘©â€đŸŽ“ Ein Laptop darf nicht entgegen seiner mobilen Bestimmung fest montiert werden
👹‍🎓 NachtrĂ€gliche Entlohnung fĂŒr gemeinnĂŒtzige Yoga-Kurse
đŸ‘©â€đŸŽ“ Arbeitgeber dĂŒrfen auf eine bestimmte Farbe von Sicherheitshosen bestehen
👹‍🎓 Abmahnung, aber keine KĂŒndigung fĂŒr einen tief schlafenden Betriebsrat
đŸ‘©â€đŸŽ“ „Duz-Kultur“ kann zum Gewohnheitsrecht werden
👹‍🎓 Flamingo-TĂ€nze und zu wildes Feiern können zu Abmahnungen fĂŒhren

Dieser letzte Fall gefÀllt uns besonders gut, wenn man sich die Situation bildlich vorstellt:
Ein Mitarbeiter hat es auf Betriebsfeiern ein wenig ĂŒbertrieben mit dem wilden Feiern – der Tanz mit einem lebensgroßen Deko-Flamingo war noch recht harmlos, doch bei der nĂ€chsten Feier sprang er vom Partyschiff in den Rhein. Der Arbeitgeber wollte dem Arbeitnehmer deswegen zunĂ€chst kĂŒndigen, versĂ€umte es aber, zunĂ€chst eine Abmahnung zu erteilen. Daraufhin einigte man sich vor Gericht darauf, nachtrĂ€glich eine Abmahnung zur Personalakte zu nehmen, das ArbeitsverhĂ€ltnis allerdings fortzusetzen.

Ihr könnt die etwas kuriosen Urteile in einem Artikel bei haufe.de/Personalmagazin nachlesen:
www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/skurrile-urteile-aus-dem-arbeitsrecht

Ein fröhliches Wochenende wĂŒnscht Euch
Euer Team der b:L

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