Arbeitsrecht: Kuriose Urteile
Zum Wochenende haben wir ein paar skurrile Urteile aus dem Arbeitsrecht fĂŒr Euch:
đšâđ Kindische Spielchen am Arbeitsplatz können zur fristlosen KĂŒndigung fĂŒhren
đ©âđ LĂŒgengeschichten in der Yellow Press sind irgendwie âtolerierbarâ
đšâđ Trinkgelage am Arbeitsplatz können zur KĂŒndigung fĂŒhren â oder auch nicht
đ©âđ Ungenehmigter Urlaub unter Palmen ist nicht gut ⊠auch nicht fĂŒr eine TV-Show
đšâđ Auch fĂŒrs âDschungelcampâ darf man keine Krankheit vortĂ€uschen
đ©âđ Ein Laptop darf nicht entgegen seiner mobilen Bestimmung fest montiert werden
đšâđ NachtrĂ€gliche Entlohnung fĂŒr gemeinnĂŒtzige Yoga-Kurse
đ©âđ Arbeitgeber dĂŒrfen auf eine bestimmte Farbe von Sicherheitshosen bestehen
đšâđ Abmahnung, aber keine KĂŒndigung fĂŒr einen tief schlafenden Betriebsrat
đ©âđ âDuz-Kulturâ kann zum Gewohnheitsrecht werden
đšâđ Flamingo-TĂ€nze und zu wildes Feiern können zu Abmahnungen fĂŒhren
Dieser letzte Fall gefÀllt uns besonders gut, wenn man sich die Situation bildlich vorstellt:
Ein Mitarbeiter hat es auf Betriebsfeiern ein wenig ĂŒbertrieben mit dem wilden Feiern â der Tanz mit einem lebensgroĂen Deko-Flamingo war noch recht harmlos, doch bei der nĂ€chsten Feier sprang er vom Partyschiff in den Rhein. Der Arbeitgeber wollte dem Arbeitnehmer deswegen zunĂ€chst kĂŒndigen, versĂ€umte es aber, zunĂ€chst eine Abmahnung zu erteilen. Daraufhin einigte man sich vor Gericht darauf, nachtrĂ€glich eine Abmahnung zur Personalakte zu nehmen, das ArbeitsverhĂ€ltnis allerdings fortzusetzen.
Ihr könnt die etwas kuriosen Urteile in einem Artikel bei haufe.de/Personalmagazin nachlesen:
www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/skurrile-urteile-aus-dem-arbeitsrecht
Ein fröhliches Wochenende wĂŒnscht Euch
Euer Team der b:L
#beratergruppe #Leistungen #bL #WirtschaftskanzleiBeratergruppe #WB #Steuerberatung #Rechtsberatung #WirtschaftsprĂŒfung #Steuergestaltung #Unternehmensentwicklung #Karlsruhe #GieĂen #Eisenach #Rechtstipp #Arbeitsrecht #Urteil #Haufe