Lohntipp: Neue Mindestvergütungen für Azubis ab Januar 2025
Ab 01.01.2025 ändern sich nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) die Mindestvergütungen für Auszubildende.
Azubis, die 2025 mit der Ausbildung beginnen, erhalten dann eine Mindestvergütung von 682,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
Für die folgenden Ausbildungsjahre ändern sich die Mindestvergütungen wie folgt:
2. Ausbildungsjahr: 805,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 921,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 955,00 Euro
Grundsätzlich dürfen Unternehmen diese Mindestvergütung nicht unterschreiten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.
Die neuen Werte hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berechnet, diese sollen im Laufe des Jahres erneut geprüft und ggf. für 2026 angepasst werden.
Quelle: Bundesgesetzblatt Nr. 305 vom 14.10.2024 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
www.recht.bund.de/bgbl/Mindestverguetung_Azubis_2025
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