Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 79


EILMELDUNG

Nach längerer Pause stand heute  – 10.08.2021 – wieder eine Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zusammen mit Angela Merkel zum Thema Corona an.
Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits zu Ende, die anderen ziehen in den nächsten Wochen mit dem Beginn ins neue Schuljahr nach.
Aufgrund der bereits jetzt wieder steigenden Infektionszahlen – bedingt auch durch die Delta-Variante und die Reiserückkehrer, bald auch wieder durch kühlere Termperaturen – sollten rechtzeitig Entscheidungen getroffen werden, die eine vierte Welle eindämmen und einen weiteren Lockdown verhindern.

Ziel ist, das öffentliche Leben nicht noch einmal wie im vergangenen Maße des Pandemieverlaufs einzuschränken. Eines der Hauptmittel, dieses zu erreichen, ist nach Auffassung der Entscheider eine möglichst weitreichende Impfquote der Bevölkerung. Da zuletzt die Impfbereitschaft nach einem Zwischenhoch wieder deutlich nachgelassen hat, obwohl genügend vorhanden ist Impfstoff und ein Impfangebot für jeden besteht, soll diese mit Vorteilen für Geimpfte wieder angekurbelt werden.

Zentraler Punkt dabei ist das Streichen der kostenlosen Schnelltests ab 11. Oktober – ab dann sollen außer für Menschen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen relevanten Gründen nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfverpflichtung besteht, die Schnelltests nur noch kostenpflichtig angeboten werden.
Da man viele öffentliche Räume nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter – die GGG-Regel – betreten bzw. nutzen darf, entsteht ein gewisser Zugzwang zur Impfung, wenn man für normale Alltagsaktivitäten keine eigenen Kosten für die Tests in die Hand nehmen möchte.

Zusammenfassung der Beschlüsse:

📌 Die „Nationale Pandemische Lage“ wird verlängert über den bisher geltenden 11. September hinaus. Dies muss allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden.

📌 Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen ab einer Inzidenz von 35 -> dann greift die GGG-Regel. Hierzu zählen öffentliche Institutionen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Restaurants, Kinos, Freizeitstätten, Sport im Innenbereich, Beherbergungen, Friseure, körpernahe Dienstleistungen usw.
Dies gilt ab spätestens 23. August
Ein Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Diese Maßnahme kann von den Ländern ausgesetzt werden, wenn die Inzidenz unter einem Wert von 35 ist.

📌 AHM + L Regelungen bleiben bestehen: Abstand, Händehygiene, Maske (im öffentlichen Personenverkehr und Einzelhandel mit medizinischer Schutzmaske), Lüften

📌 Ab 11. Oktober werden die kostenlosen Bürgertests gestrichen (siehe oben im Text die Ausnahmen)

📌 Großveranstaltungen werden mit gewissen Regeln ermöglicht bis zu einer Maximalzahl von 25.000 Besuchern.

📌 Anpassung und Verlängerung der bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung mit Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung der Hygienekonzpte und der Testangebotsverpflichtung.

📌 Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Jahresende. Dies betrifft insbesondere die Überbrückungshilfe III Plus und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld.

📌  Ein Beschluss abseits Corona:
Für den Wiederaufbau in den Hochwasserkatastrophengebieten wurde ein Fluthilfefonds in Höhe von 30 Milliarden Euro vereinbart

Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/bund-laender-beratung

Video mit Kanzlerin Angela Merkel in der Pressekonferenz MPK vom 10.08.2021 in der Mediathek der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek

Die Beschlusslage im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2021-08-10-mpk-data

Es ist noch nicht ausgestanden – bitte bleibt tapfer und besonnen!
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen