Gesetzesänderung KöMoG ab 01.01.2022

Wichtige Gesetzesänderung ab 2022: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Der Bundesrat hat am 30.06.2021 dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Dieses tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

📌 Wichtigste Änderung daraus: Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können ab 2022 zur Körperschaftsteuer optieren, was es ihnen ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (§ 1a KStG-E)
Damit soll die Steuerneutralität der Gesellschaftsformen hergestellt werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.

Weitere Eckpunkte des Gesetzes:
📌 Gewinnminderung für Währungsschwankungen
📌 organschaftlicher Ausgleichsposten
📌 internationaleres Umwandlungssteuerrecht

Weitere Informationen bei Haufe: www.haufe.de/gesetz-zur-modernisierung-des-koerperschaftsteuerrechts-koemog-ueberblick

und beim NWB Verlag:  datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/859391

Details aus dem Gesetz hier: datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/851721

Das Gesetz im Wortlaut im Bundesgesetzblatt online www.bgbl.de: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

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