Gesetzesänderung KöMoG ab 01.01.2022
Wichtige Gesetzesänderung ab 2022: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
Der Bundesrat hat am 30.06.2021 dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Dieses tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
📌 Wichtigste Änderung daraus: Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können ab 2022 zur Körperschaftsteuer optieren, was es ihnen ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (§ 1a KStG-E)
Damit soll die Steuerneutralität der Gesellschaftsformen hergestellt werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.
Weitere Eckpunkte des Gesetzes:
📌 Gewinnminderung für Währungsschwankungen
📌 organschaftlicher Ausgleichsposten
📌 internationaleres Umwandlungssteuerrecht
Weitere Informationen bei Haufe: www.haufe.de/gesetz-zur-modernisierung-des-koerperschaftsteuerrechts-koemog-ueberblick
und beim NWB Verlag: datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/859391
Details aus dem Gesetz hier: datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/851721
Das Gesetz im Wortlaut im Bundesgesetzblatt online www.bgbl.de: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
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