Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 77
Die Infektionslage bessert sich, die Anzahl der geimpften Menschen nimmt zu – die Lage entspannt sich ein wenig und es gibt Lockerungen!
Daher heute ein Sammelsurium an Informationen zu diversen Neuerungen:
Informationen für Reisende und Pendler und Ausnahmen für Genesene und Geimpfte bei der Einreise
Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten … künftig klärt eine Verordnung alle Fragen, die während der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Eine entsprechende Einreiseverordnung hat das Kabinett beschlossen.
Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/coronavirus-einreiseverordnung
Infos zur Verordnung auf der Seite des Justizministeriums:
www.bmjv.de/Corona/Verbraucher/SchAusnahmV/SchAusnahmV_node
Die Verordnung vom 09.05.2021 im Wortlaut:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Verordnungsentwurf_Corona-Impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Der Gesetzestext dazu:
www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021
Allgemeine FAQs für Reisende und Pendler:
www.bundesregierung.de/coronavirus/faq-reisen
Aufhebung der Impfpriorisierung zum 07. Juni 2021
Das bedeutet, das ab diesem Tag alle Bürger*Innen über 16 Jahren einen Impftermin vereinbaren können, unabhängig von den bisherigen Priorisierungsgruppen- und einteilungen, es gibt dann keinen Vorrang mehr für die sogenannten „vulnerablen Gruppen“
Die Impfungen werden sich natürlich dennoch weiter hinziehen, bis alle Impfwilligen geimpft sind, nur wegen der Freigabe ist ja nicht mehr Impfstoff verhanden, dieser bleibt weiterhin mitunter knapp.
Manche Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg haben die Priorisierung bereits jetzt zumindest für das Impfen in den Arztpraxen aufgehoben.
FAQs auf der Seite des Gesundheitsministeriums „Zusammen gegen Corona“:
www.zusammengegencorona.de/impfen/basiswissen-zum-impfen/aufhebung-der-impfpriorisierung/
Ein neues Hilfsprogramm: Härtefallhilfen
Mit der Härtefallhilfe kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die bisher noch keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm hatten – hiermit werden individuelle Einzelfälle unterstützt.
Steuerlich sind die Härtefallhilfen als Betriebseinnahmen nach den allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die Bewilligungsbehörde informiert die Finanzbehörden elektronisch von Amts wegen über die gewährte Härtefallhilfe unter Benennung des Leistungsempfängers.
Die Anträge können ab sofort gestellt werden, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021
Infos auf der Seite des Wirtschaftsministeriums:
www.bmwi.de/haertefallhilfen.html
Auf dieser Seite sind die Links auf die Härtefallhilfen aller Bundesländer zu finden:
www.haertefallhilfen.de
Es gibt insgesamt deutlich Licht am Ende des Horizonts – lasst uns alle verantwortungsbewusst damit umgehen!
Ein schönes Wochenende und schöne Pfingsttage wünschen Euch
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen