Terminfrist-Tipp der Woche: Meldung an KSK

Terminfrist-Tipp der Woche

Der 31. März naht – das Ende des 1. Quartals setzt oft auch das Ende von verschiedenen Fristabläufen. Daher heute noch schnell ein Last-Minute-Tipp zum Wahren von Fristen vor dem kommenden Ultimo-Mittwoch:

Meldung der Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die bietet selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmern, indem die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht wird.

Laut dem Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (KSVG), § 2 sind „Künstler im Sinne dieses Gesetzes, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“ Die Definition ist in der Tat sehr schwammig und aus der Erfahrung fällt da sehr viel darunter, was man im ersten Moment eher nicht als „künstlerische Tätigkeit“ einordnen würde.

Wer also als Unternehmen z.B. einen Musiker für die Firmenfeier engagiert oder eine Werbeagentur für „künstlerische Zwecke“ (Grafik, Texte, Webdesign, Fotos usw.) beauftragt, muss die Künstlersozialabgabe an die KSK abführen. Der Abgabesatz wird jährlich angepasst, für die Abrechnungsjahre 2020 und 2021 beträgt er 4,2% der entrichteten Nettoentgelte.
Die Summe aller dieser an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte eines Kalenderjahres ist im folgenden Jahr bis zum 31. März an die KSK zu melden.

Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH, UG, AG, e.V.) und an OHGs oder KGs.
Außerdem gibt es eine sogenannte Bagatellgrenze, wenn man in einem Jahr nicht mehr als 450,00 Euro netto an selbständige Kreative gezahlt hat.

Quellensammlung:

FAQs der KSK für Unternehmen und Verwerter:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter
FAQs der KSK für Künstler und Publizisten:
www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/faq-kuenstler-und-publizisten
Meldeformular und Infos auf der Seite der KSK:
www.kuenstlersozialkasse.de/jahresmeldung-abgabepflichtige

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zum Nachlesen:
www.gesetze-im-internet.de/ksvg

Zusatzinfos auf kuenstlersoziababgabe-hilfe.de :
www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de

Falls Euch die Künstlersozialabgabepflicht also betrifft, so habt Ihr noch bis diesen Mittwoch Zeit, Eure Meldung an die KSK zu machen!

Herzliche Grüße
Eure Menschen der b:L

Bild: RyanMcGuire auf pixabay.com