Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 70
Das Corona-Kabinett trat gestern am 22.03.2021 bis spät in die Nacht zum 20. Mal zusammen, gefühlt zum 593. Mal, um über alte und neue Maßnahmen zu entscheiden.
Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen und der dynamischen Entwicklung ist bereits im April mit einer Überlastung des Gesundheitswesens zu rechnen, weshalb das Ziel ist, die Lage halbwegs rechtzeitig in den Griff zu bekommen.
In der letzten Beschlusstagung vom 03.03. wurde so viel Unverständliches sowohl inhaltlich wie auch in den Formulierungen der Veröffentlichungen entschieden, dass die „Reparatur“ dieses Chaos´ zur Wiedergewinnen des Vertrauens der Bevölkerung schon im Vorfeld als sehr schwierig einzuschätzen war, zumal bereits im Vorfeld wieder sehr unterschiedliche Positionen der Protagonisten zum weiteren Vorgehen zutage traten.
So wirklich gelungen ist dies auch in dieser knapp 12-stündigen Sitzung nicht, denn beim Lesen der Beschlüsse im Wortlaut ergeben sich sofort wieder weitere Fragen, da die Regelungen nicht für alle eventuell entstehenden Situationen eindeutig erläutert sind.
Zu den Beschlüssen:
Der Lockdown mit den bestehenden Corona-Maßnahmen wird grundsätzlich bis zunächst 18. April verlängert.
Die konsequente Durchsetzung der bereits Anfang März beschlossenen sogenannten „Notbremse“ in Regionen mit einem zu hohen Inzidenzwert über 100 hat Priorität – das bedeutet, dass als Notbremse ab dem dritten Tag in Folge eines Wertes über 100 wieder die Regeln in Kraft treten MÜSSEN, die vor dem 07. März gegolten haben.
Ausnahme-Regelungen für die Ostertage von 02. – 05. April wurden wegen des exponentiell wachsenden Infektionsgeschehens abgelehnt.
Stattdessen werden die Regeln sogar verschärft mit einer verordneten „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ von 01.04. (Gründonnerstag) bis 05.04. (Ostermontag).
Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit mit dem eigenen Hausstand und einem weiteren Haushalt bis insgesamt maximal fünf Personen möglich (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt).
Im öffentlichen Raum herrscht ein Ansammlungsverbot. Der 01.04. und der 03.04. sind eigentlich normale Werktage, diese werden nun einmalig als „Ruhetage“ definiert. Am 03.04. (Samstag) dürfen Lebensmittelgeschäfte im engen Sinne öffnen.
Was das für Geschäfte und Unternehmen für den Gründonnerstags bedeutet, müssen diese schließen wie an einem Feiertag, darf (im Homeoffice, wo möglich) gearbeitet werden, müssen die Arbeitnehmer ggf. Urlaub nehmen? Dazu findet sich im Beschlusspapier keine klare Erklärung!
Was das bedeutet, falls die Inzidenz in einer Region in dieser Zeit über 100 liegt, denn hier würde ja eh die „Notbremsen-Regelung“ mit noch weniger Kontakten im privaten Raum gelten? Auch hierzu keine Erläuterung im Papier!
Die Impf- und Testzentren bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, die Bürger werden ermutigt, diese kostenlosen Testangebote zu nutzen, die Beteiligten sollen sich möglichst unmittelbar vor dem Familientreffen testen/testen lassen.
Prinzipiell ist an weitere Lockerungen ist erst wieder zu denken, wenn die Inzidenzwerte in einer Region oder in einem Bundesland STABIL unter 100 liegen.
Wegen des exponentiellen Wachstums sind weitere Verschärfungen bzw. zusätzliche Maßnahmen in Regionen mit Inzidenzwerten über 100 bzw. 200 vorgesehen, dies wird aber in die Hand der Bundesländer gelegt:
– mögliche nächtliche Ausgangsbeschränkung in Regionen mit sehr hohen Inzidenzwerten
– Vorgehen in Kitas und Schulen bei hohen Inzidenzwerten: die Erzieher, Lehrer, Schüler und betreute Kinder sollen mindestens einmal pro Woche getestet werden, angestrebt sind zwei Testungen pro Woche. Über weitere Maßnahmen wie Schließungen entscheiden die Länder.
Diesen insgesamten Verschärfungen stehen Pilotprojekte entgegen, gemäß dem in ausgewählten Regionen mit stabiler niedriger Inzidenz bei strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept „einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens“ öffnen dürfen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen. Bedingung hierfür sind lückenlose negative Testergebnisse, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. Testnachweis, eine enge Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
An die Bevölkerung wird weiterhin appelliert, auf nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten.
Die Idee des „kontaktarmen Urlaubs“ im eigenen Bundesland in Ferienwohnungen mit eigenen sanitären Anlagen und Verpflegung in Eigenregie konnte sich nicht durchsetzen.
Sonderfall Urlaub im Ausland:
Unabhängig von der Inzidenz im Reiseland/Ausland soll es eine Testpflicht VOR Abflug/Rückreise geben. Dies haben die Airlines zu bewerkstelligen.
Was ist mit Einreisen aus dem Ausland per Kraftfahrzeug? Keine Antwort im Papier!
Bei Einreisen aus einem Risikogebiet bleiben die bisherigen Test- und Quarantäne-Regelungen bestehen, bei Risikogebieten mit Virusvarianten mit erweiterter Quarantäne von strikt 14 Tagen.
An die Arbeitgeber ergeht weiterhin der Appell, wo immer möglich Homeoffice zu ermöglichen und an die Arbeitnehmer, dies wenn immer möglich in Anspruch zu nehmen.
Wo dies nicht möglich ist, sollen Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche – besser zwei Mal pro Woche – Testangebote gemacht werden und dies auch bescheinigt werden. Dies ist eine dringende Bitte zur Selbstverpflichtung an die Wirtschaftsverbände und Unternehmen, (noch) keine Verpflichtung per Arbeitsschutzverordnung. Zur Umsetzung, Beschaffung, Kostenübernahme und Organisation -> keine Erläuterung im Beschlusspapier.
Die Testmöglichkeiten von Beschäftigten im Bildungsbereich und Schülern sollen weiter ausgebaut werden, ebenso wie kostenlose Bürgertests mit Schnell- und Selbsttests.
Die Corona-Warn-App soll neue zusätzliche Funktionen bekommen, u.a. die anonyme „Eventregistrierung“ zum digitalen Einchecken für Privatfeiern oder Restaurantbesuche.
Um über das weitere Vorgehen zu beraten und zu entscheiden, trifft die Runde aus Bund und Ländern am 12. April wieder zusammen.
Die Regelungen im Überblick auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-22-03-2021
Die Beschlüsse vom 22.03.2021 im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2021-03-22-mpk
Die Pressekonferenz vom 22.03.2021 als Video in der Mediathek der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek
Weiterhin gilt: unbedingt für Ausnahmeregelungen immer die Länder-Verordnungen im Blick haben!
Hier sind die Links zu allen Bundesländern gesammelt:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender
Eine Zusammenfassung auf zdf.de:
www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-gipfel-beschluesse-notbremse-ostern
Insgesamt bleiben nach diesem Tagungs-Marathon von 12 Stunden bis nachts um 02:30 Uhr noch mehr Fragen offen, wie es nach der letzten Sitzung des Corona-Kabinetts schon der Fall war, die Verwirrung ist perfekt.
Das ausgegebene Gebot der Stunde aus dem Corona-Kabinett lautet zusammenfassend nachdrücklich: #WirBleibenZuhause
So gerne würden wir Euch mal etwas anderes mit auf den Weg geben können, doch auch dieses Mal lautet das Motto wieder: bitte bleibt bedacht und besonnen und vor allem: bleibt gesund!
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen