Tipp aus unserem Lohn-Team zum Mindestlohn

Tipp von Daniel Hasert aus unserem Lohn-Team:
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und die Auswirkungen

Der gesetzliche Mindestlohn wird in vier Schritten bis Juli 2022 erhöht:

  • 01. Januar 2021: Erhöhung auf 9,50 Euro brutto,
  • 01. Juli 2021: Erhöhung auf 9,60 Euro brutto,
  • 01. Januar 2022: Erhöhung auf 9,82 Euro brutto,
  • 01. Juli 2022: Erhöhung auf 10,45 Euro brutto.

Gerade bei Angestellten auf Minijob-Basis bis 450 Euro ist es wichtig, die Arbeitszeitregelungen zu überprüfen. Gegebenenfalls müssen die Beschäftigungszeiten angepasst werden, damit die 450 Euro-Grenze nicht überschritten wird. 

Zur Beachtung bei Minijoblern ohne Arbeitsvertrag
Sind die Absprachen zur Anstellung nicht schriftlich niederlegt, dann wird generell eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu Grunde gelegt. Dies hat zur Folge, dass bei Minijoblern die 450 Euro-Grenze überschritten wird und es nachträglich zur Sozialversicherungspflicht kommt. Wird das erst in einer Rentenversicherungsprüfung entdeckt, drohen dem Arbeitgeber Nachzahlungen.

Infos dazu auf der Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186#:~:text=Die%20Grafik%20zeigt%20unter%20der,2022%20auf%2010%2C45%20Euro.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Daniel Hasert und das Lohn-Team der beratergruppe:Leistungen