Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 63
Nachjustierungen bei den November-/Dezemberhilfen, der Überbrückungshilfe III und den Neustarthilfen – Infos zu den Antragsstellungen
Die Novemberhilfe kann noch bis 31.01.2021 beantragt werden und auch die Dezemberhilfe kann inzwischen beantragt werden, und zwar bis 31.03.2021.
Wichtig: der Elster-Zertifizierungscode darf bei der Antragstellung nicht vergessen werden.
Zusammengefasste Infos auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen:
www.bundesfinanzministerium.de/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche
Infos und FAQs zur November- und Dezemberhilfe
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ausserordentliche-wirtschaftshilfe
Infos und FAQs zur Überbrückungshilfe III:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ueberbrueckungshilfe-lll
und hier:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ueberblick-ueber-die-ueberbrueckungshilfe-lll
Infos zur Neustarthilfe für Soloselbständige auf haufe.de:
www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ueberbrueckungshilfe-iii-mit-neustarthilfe-fuer-soloselbststaendige
Der Antragsdschungel lässt viele oft verzweifeln und die Mühlen der zuständigen Ämter zur Bewilligung und Auszahlung mahlen oft langsam, doch bitte gebt nicht auf und holt Euch sofern nötig professionelle Hilfe – wir stehen an Eurer Seite!
Ihre/Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen