Der gute Rat, Folge 7
Miauuuuu, hier ist wieder Redaktionskater Tiger mit einem guten Rat! đŒ
Heute habe ich was ganz Besonderes fĂŒr Euch, ĂŒber das ich schon ein bisschen schmunzeln musste âŠ
Stellt Euch vor, da kommen Menschen auf die Idee, in ihrer Mietswohnung bzw. auf dem Balkon Bienen zu halten und private Imkerei zu betreiben, summsummsumm đđđ
Dass das Ărger mit den Nachbarn gibt, ist recht naheliegend, denn das stĂ€ndige Ein- und Ausfliegen der Bienen ist fĂŒr die umliegenden Balkone ja schon etwas störend wenn nicht gar gefĂ€hrlich. Manche Menschen reagieren ja sogar allergisch auf Bienenstiche. Ich mag das auch nicht, wenn die mich manchmal pieksen und schlage dann vor Schreck und Schmerz immer ganz dolle Saltos.
Na ja, auf jeden Fall gab es da einen PrĂ€zedenzfall, bei dem der Imker-Mieter auf mehrmalige Abmahnungen nicht reagiert hat und der Vermieter schlieĂlich Klage gegen den Bienenhalter auf Entfernung des Bienenstocks eingereicht hat. Das AG Hamburg-Harburg hat nach §§ 541, 1004 Abs. 1 BGB auf Unterlassung weiterer Bienenhaltung auf dem Balkon entschieden (Urteil v. 7.3.2014).
Das Gericht meinte, dass Bienenhaltung nicht zum âallgemein vertragsgemĂ€Ăen Gebrauch einer Mietsacheâ gehört, im Gegensatz z.B. zum Halten kleiner Haustiere, die in geschlossenen BehĂ€ltnissen gehalten werden können. Da Bienen fĂŒr die Nahrungssuche in die freie Landschaft ausschwĂ€rmen, sind diese eindeutig nicht unter die Rubrik solcher âkleiner Haustiere in geschlossenen BehĂ€ltnissenâ zu zĂ€hlen.
HĂ€tten die mal lieber mich gefragt, das hĂ€tte ich denen gleich sagen können! Bienenstöcke gehören in die freie Natur auf dem Land oder zumindest in recht freiliegende groĂe GĂ€rten.
Ich lebe ja auf dem Land, da hatÂŽs ganz schön viele Bienen und da gehören die auch hin ⊠wenn sie nur mal mich in Ruhe lassen und nicht immer in den Allerwertesten stechen wĂŒrden, tststs âŠ
Fazit: KEINE Bienenhaltung und Hobby-Imkereien auf dem Balkon einer Mietswohnung!
Bis zum nÀchsten Mal, ein schönes Wochenende Euch allen und: MIAU
Euer Tiger đŒ
Hier der Artikel dazu auf haufe.de
www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bienenhaltung-auf-dem-balkon-einer-mietwohnung