Der gute Rat, Folge 5
Miau, ich bin Tiger, der Redaktionskater!
Ich habe einen spitzen Tipp für Euch, wie Ihr eine Steuererstattung bekommen könnt:
Aufwendungen für Krankheiten bzw. zur Erhaltung der Gesundheit, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sind oftmals von der Steuer absetzbar. Wenn innerhalb eines Kalenderjahres die „zumutbare Belastung“ des Eigenanteils dieser Kosten überschritten wird, können diese steuermindernd geltend gemacht werden. Die Höhe der zumutbaren Belastung berechnet sich jährlich neu und richtet sich individuell nach der Höhe aller Einkünfte sowie den persönlichen Verhältnissen. Betrachtet werden kann immer nur ein Kalenderjahr, also vom 01.01. – 31.12., daher kann es sinnvoll sein, eh geplante Ausgaben wie z.B. eine neue Brille, Zahnersatz mit hohem Eigenanteil, Physiotherapie o.ä. innerhalb eines Kalenderjahres zu bündeln, um so die Grenze der zumutbaren Belastung zu überschreiten und den übersteigenden Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen und damit die Steuerlast zu senken.
Gesetzlich geregelt ist die außergewöhnliche Belastung in § 33 EStG, die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung erfolgt stufenweise:
www.gesetze-im-internet.de/estg/__33
Nähere Erläuterungen dazu in einem Artikel auf finanztip.de:
www.finanztip.de/krankheitskosten
Ein Online-Rechner zu diesem Thema findet sich auf smart-rechner.de:
www.smart-rechner.de/krankheitskosten/rechner
Herzliche Grüße
Euer Tiger 😼