Der gute Rat, Folge 2
Heute haben unsere Karlsruher Kolleginnen Stefanie Pflug und Iuliia Becker einen guten Rat für Sie:
Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, kann die Spendensumme als Sonderausgabe absetzen. Bei Beträgen bis 200,00 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis, bei höheren Beträgen bedarf es einer Spendenbescheinigung als Nachweis.
Der aktuell sehr populär freiwillig gezahlte „CO2-Ausgleich“ für Flugreisen ist übrigens ebenfalls steuerlich abzugsfähig.
Zum „guten Rat“ haben wir zusätzlich noch einen „guten Tipp“ für eine gut angelegte Spende: unser Verein mehr:Menschlichkeit freut sich über jeden Spenden-Euro, den wir an sorgfältig ausgewählte Projekte oder Organisationen weitergeben und somit Gutes tun können! 😊
Hier nähere Infos zu mehr:Menschlichkeit mit Spendenkonto-Angaben