Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein
Steuerpflichtige Veräußerung eines
Gartengrundstücks
Immobilienveräußerungen
Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der
Steuerpflicht als privates Veräußerungsgeschäft, wenn der Zeitraum
zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.
Davon ausgenommen sind für eigene Wohnzwecke genutzte Immobilien.
Der Fall
Ein Hausbesitzer hat ein bislang als Garten genutztes und lediglich mit
einem Gartenpavillon bebautes Nachbargrundstück innerhalb der zehnjährigen
Spekulationsfrist veräußert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass
diese Veräußerung der Steuerpflicht unterliegt (BFH v. 25.05.2011, IX R
48/10).
Begründung
Der Gesetzgeber hat zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien aus der
Spekulationssteuer genommen, um arbeitsbedingte Umzüge nicht zu
erschweren. Eine solche Situation liegt bei Veräußerung eines
Nachbargrundstücks bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Wohnung
nicht vor. Im Übrigen fallen nur solche Grundstücksflächen unter das
Steuerprivileg, die zur eigengenutzten Immobilie gehören.
Stand: 12. Januar 2014
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