EU-Unternehmensbesteuerung
EU-Kommission schließt Schlupflöcher in der
Mutter-Tochter-Richtlinie
Steuerumgehung
In der Fachpresse häuften sich im vergangenen Jahr Meldungen, dass
Großkonzerne wie Google, Amazon Co. durch geschickte
Gewinnverlagerungen nur sehr geringe Steuern zahlen würden. Solche
Konstruktionen erfolgten meist durch legale Nutzung der sogenannten
Mutter-Tochter-Richtlinie. Diese sollte eigentlich eine Doppelbesteuerung
der Gewinne jener Unternehmen verhindern, die in mehreren Mitgliedstaaten
Tochtergesellschaften unterhalten. Die Regelungen wurden allerdings so
genutzt, dass es per Saldo zu einer Niedrig- oder sogar zu einer doppelten
Nichtbesteuerung gekommen ist.
Missbrauchsverhinderungsbestimmungen
Unter Bezug auf die bereits Ende vergangenen Jahres aufgezeigten
Lösungsvorschläge zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und
Steuerumgehung (IP/12/1325) will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten
einerseits verpflichten, einer gemeinsamen Vorschrift zur Verhinderung von
Missbrauch zuzustimmen. Damit sollen künstliche Gestaltungen zur
Steuervermeidung außer Acht gelassen werden können. Außerdem soll
entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert werden (vgl.
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.11.2013).
Gestaltungen mit Hybridanleihen
Den Kampf angesagt hat die EU-Kommission ferner den berüchtigten
Gestaltungen mit Hybridanleihen. Diese haben die Ausnutzung von
Qualifikationskonflikten zum Ziel, was dazu führte, dass
Dividendenzahlungen der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft
nirgendwo besteuert worden sind. Die Neuregelungen sollen bis Ende dieses
Jahres umgesetzt werden.
Stand: 19. Dezember 2013
Bild: M. Schuppich – Fotolia.com