Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis
01.08.2014

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA soll es allen
EU-Bürgern ermöglichen, ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr
unabhängig von Sitz oder Wohnort abwickeln zu können. SEPA ermöglicht
europaweit freie Kontowahl. Die Abwicklung kann dabei über ein
Kreditinstitut in ganz Europa getätigt werden. Hierzu kann sich der Bürger
dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
aussuchen.

Fristverlängerung bis 01.08.2014

Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften mit den
SEPA-Kontodaten „BIC“ und „IBAN“ hätte bereits zum 01.02.2014 verbindlich
werden sollen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der 28
EU-Mitgliedsstaaten billigte jedoch am Mittwoch, 22.01.2014 eine
Fristverlängerung zur Einführung bis zum 01.08.2014. Das heißt, dass bis
zu diesem Datum Lastschriften und Überweisungen auch mit den bisherigen
Kontonummern und Bankleitzahlen angenommen werden.

Stand: 12. Februar 2014

Bild: Tilo Grellmann – Fotolia.com