Steuerliche Eckpunkte des Koalitionsvertrages

Punkt 3 des Koalitionsvertrages „Solide Finanzen

Koalitionsvertrag

Am 27.11.2013 haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf
wesentliche Punkte geeinigt und der Öffentlichkeit verkündet. Der Vertrag
steht unter dem Motto „Deutschlands Zukunft gestalten“. Der 185 Seiten
umfassende Vertrag enthält in Punkt 3 wesentliche Eckpunkte, die „solide
Finanzen“ versprechen sollen. Die Parteien haben sich dabei darauf
verständigt, „das Steuerrecht in einer sich verändernden Welt
kontinuierlich“ fortzuentwickeln. Sie wollen „zugleich aber eine hohe
Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die öffentliche Hand
erreichen“. Neben der vorausgefüllten Steuererklärung und dem Ausbau der
elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit der Finanzverwaltung (siehe
oben) seien insbesondere folgende steuerpolitische Aussagen erwähnt:

  • Faktorverfahren bei Ehegatten
    Der Faktor soll künftig nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre
    festgelegt werden. Grundsätzlich soll eine Änderung des Faktors nur noch
    dann notwendig werden, wenn sich die Einkünfte bzw. die
    Einkünfteverteilung in nicht nur geringem Ausmaß ändert.
  • Selbstveranlagungsverfahren:
    Die Koalition möchte das sogenannte Selbstveranlagungsverfahren
    fortentwickeln. Dabei soll mit der Körperschaftsteuer begonnen
    werden.
  • Nichtanwendungserlasse und Rückwirkung von Steuergesetzen:
    Ein großes Ärgernis unter den Steuerexperten bilden die zahlreichen
    Nichtanwendungserlasse, mit denen die Finanzverwaltung die
    steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs praktisch
    ausschaltet. Laut Koalitionsvertrag sollen solche Erlasse künftig
    restriktiv gehandhabt werden. Gleiches gilt für die immer zahlreicher
    werdende rückwirkende Anwendung von Steueränderungsgesetzen. Die
    Regierungsparteien wollen die Rückwirkung „im verfassungsrechtlichen
    Rahmen auf die Sicherung von Steuersubstrat und die Verhinderung der
    missbräuchlichen Nutzung von Steuersparmodellen“ beschränken.
  • Selbstanzeige:
    Angesichts der 20.156 Selbstanzeigen mit Schweizer oder Liechtensteiner
    Bezug, die die Finanzämter bundesweit bis Ende Oktober zählten,
    verwundert es nicht, dass dieses Thema ebenfalls aufgegriffen wurde. Die
    strafbefreiende Selbstanzeige soll als solches beibehalten, die
    Bedingungen sollen aber verschärft werden. Ein Ansatzpunkt nach dem
    Koalitionsvertrag ist, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den
    vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen
    (zehn Jahre) abhängig zu machen.

Stand: 19. Dezember 2013

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