Vorausgefüllte Steuererklärung kommt
Finanzverwaltung stellt gespeicherte Daten zur
Verfügung
Vorausgefüllte Steuererklärung
Einen wesentlichen Punkt im Koalitionsvertrag stellt die Einführung der
so genannten „vorausgefüllten Steuererklärung“ dar. Diese soll laut den
Vereinbarungen für Rentner bereits ab 2015 und ab 2017 für alle
Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen. Mit den Vorbereitungsarbeiten soll
2014 begonnen werden. Unter der vorausgefüllten Steuererklärung ist ein
über das Elster Online-Portal bereitgestelltes elektronisches
Steuererklärungsformular zu verstehen, welches bereits alle bei der
Finanzverwaltung gespeicherten Daten über den betreffenden
Steuerpflichtigen enthält. Die vorausgefüllte Steuererklärung darf aber
nicht so verstanden werden, dass der Steuerpflichtige das Formular nur
noch unterschreiben muss.
Gespeicherte Daten
Die Formulare enthalten wie erwähnt nur jene Daten, die der
Finanzverwaltung bekannt sind. Das sind u. a. die von den Arbeitgebern
bescheinigten Lohnsteuerdaten und Angaben über den Bezug von
Rentenleistungen, denn diese wurden der Finanzverwaltung von den
Rentenversicherungsträgern übermittelt. Ferner weiß die Finanzverwaltung
die Höhe der vom Steuerpflichtigen gezahlten Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung, zu den Vorsorgeaufwendungen sowie die persönlichen
Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Konfessionszugehörigkeit usw. In
den vorausgefüllten Erklärungen nicht enthalten sind Angaben über
Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Angaben
über zu versteuernde Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wie Rente oder
Lohn.
Elektronische Belege
Parallel arbeitet die Finanzverwaltung daran, den Steuerpflichtigen
bzw. ihren steuerlichen Beratern die Zusendung notwendiger Belege auf
elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen.
Datenzugriff
Für den Zugriff auf die eigenen Daten kann sich der Steuerpflichtige im
ElsterOnline-Portal anmelden und diese nach entsprechender
Authentifizierung einsehen (www.elsteronline.de). Damit Steuerberater auf
die vorausgefüllte Steuererklärung zugreifen können, benötigen diese von
ihren Mandanten eine Vollmacht. Vollmachtsmuster werden in Kürze im
Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt
(BMF-Schreiben vom 10.10.2013 IV A 3 -S 0202/11/10001).
Stand: 19. Dezember 2013
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