Alltagstipp: Verkehrsmythen auf dem Prüfstand

Heute zum Ausklang der Arbeitswoche ein paar Tipps zu immer wieder kursierenden Verkehrsmythen und deren Wahrheitsgehalt.

Die Bundesregierung und das Bundesverkehrsministerium haben die gängigsten Mythen zusammengefasst, da viele Menschen trotz Fahrschule und Führerscheinprüfung immer wieder falschen Annahmen erliegen, die sich über Jahre über den Verkehr gebildet haben.
Was ist wahr und was ist falsch?

❓ Mythos 1: Mindestens 60 km/h auf der Autobahn sind Pflicht
❓ Mythos 2: Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlussverfahren
❓ Mythos 3: Kraftfahrzeuge dürfen kurz auf Schutzstreifen halten
❓ Mythos 4: Bei Gelb über die Ampel fahren ist erlaubt
❓ Mythos 5: Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen Vorrang
❓ Mythos 6: Wenn ein Radweg da ist, muss er benutzt werden
❓ Mythos 7: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist erlaubt
❓ Mythos 8: An der Ampel oder im Stau ist das Handy erlaubt
❓ Mythos 9: Schwangere müssen sich nicht angurten
❓ Mythos 10: Männer dürfen nicht auf Frauenparkplätzen parken

Die Auflösungen findet Ihr hier auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/verkehrsmythen

Und? Seid Ihr diesen Mythen auch schon aufgesessen???

Ein schönes Wochenende auf der Suche nach der Sonne wünscht Euch
Euer b:L Team

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