Antragstellung Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler nur noch bis 30.09.2023 möglich

Die Einmalzahlung von 200 Euro als Energiepreispauschale kann von Studierenden und Fachschülern noch bis 30. September 2023 beantragt werden.

Dies betrifft rund drei Millionen Studierenden und 450.000 Fachschüler, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder angemeldet in einer Fachschule/Berufsfachschule waren. Diese Energiepreispauschale unterliegt keiner Besteuerung.
Bislang haben rund 75% der Antragsberechtigten die Einmalpauschale abgerufen, dies entspricht einer Gesamtauszahlungssumme von über 540 Millionen Euro.

Für die Anmeldung benötigt man ein Bund-ID-Konto. Um die Identität nachzuweisen, benötigt man zusätzlich einen Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat.

Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder.
Die Website www.einmalzahlung200.de  informiert über alle Fragen rund um die Auszahlung.
Zudem gibt es auch eine Info-Hotline, bei der ganz individuelle Fragen gestellt werden können.

Hier noch mal ein aktueller Überblick zur Einmalzahlung auf der Seite der Bundesregierung:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einmalzahlung-200-studierende-aktuell

und die FAQs auf der Seite des Bildungsministeriums:

www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende

Wenn DU Deine Dir zustehende Energiepreispauschale noch nicht beantragt hast, dann zögere nicht länger und stelle Deinen Antrag!

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