News: Bundesregierung einigt sich auf neue Kindergrundsicherung

Am gestrigen Dienstag – 29.08.2023 – hat die Bundesregierung entschieden, wie sich die neue Kindergrundsicherung gestalten soll. Bundestag und Bundesrat müssen diesen Plänen noch zustimmen. In der Folge soll die Kindergrundsicherung 2025 erstmals ausgezahlt werden.

Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:

  • vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen
  • mehr Familien und Kinder erreichen und damit verdeckte Armut bekämpfen
  • eine gebündelte Leistung sein, die das Leben für Familien leichter macht

Um von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder besser zu erreichen, werden die Antragsverfahren erleichtert:

  • Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu beantragen sein.
  • Mit dem Kindergrundsicherungscheck prüft der Familienservice, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnte undinformiert proaktiv die Eltern.
  • Über das digitale Antragsportal können Eltern – wenn sie das möchten – einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen. Eine Antragstellung vor Ort ist selbstverständlich weiter möglich.
  • Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, ihn auch tatsächlich bekommen.

Hier die Infos dazu auf der Seite des Familienministeriums:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/die-neue-kindergrundsicherung-kommt–229760

Weitergehende Infos hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/die-neue-kindergrundsicherung-eine-leistung-fuer-alle-kinder-228230

Grafik: Bundesregierung

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