Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 22
Das Bundesministerium für Finanzen und die Bundesregierung haben letzte Woche den Weg für weitere Hilfen in Form von Steuererleichterungen frei gemacht.
Dies betrifft zum einen die Gastronomie, denn die Mehrwertsteuer auf Speisen wird ab dem 01.07.2020 befristet bis zum 30.06.2021 einheitlich auf 7% gesenkt werden.
Bisher galt der 7%_Steuersatz nur für außer-Haus-Speisen – ab dem 01. Juli gilt das auch für die Bewirtung in den Lokalen.
Dieser Zeitpunkt ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer verbindlichen Zusage, dass die Gastronomie zu diesem Datum wieder öffnen kann – dies wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der aktuellen Lage entschieden, ggf. auch individuell nach Bundesland oder sogar Region.
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes bedeutet gleichwohl dann für den Neustart eine hohe Steuerentlastung der Gastronomie.
Weitere Steuererleichterungen für Handel, Kultur, Gastronomie und kleine Unternehmen bieten schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfen mit zusätzlichen Steuererleichterungen: So können Unternehmen, die mit einem coronabedingten Verlust für 2020 rechnen, neben der bereits eingeführten Herabsetzung der Vorauszahlungen nun auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beiträge beantragen. Grundlage ist dann der pauschal ermittelte Verlust für das aktuelle Jahr 2020 – absehbare Verluste für 2020 sollen also mit den Steuervorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen. Die beschlossene Pauschalierung bringt für betroffene Unternehmen eine entscheidende Vereinfachung und erhält deren notwendige Zahlungsfähigkeit.
Infos zu den Liquiditätshilfen direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), Stand 23.04.2020:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-23-PM08-Liquiditaetshilfe.html
Das BMF-Schreiben vom 24.04.2020 zum „Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019“ als Corona-Sofortmaßnahme im Wortlaut:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Zusammenfassende Artikel zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen und die Liquiditätshilfen:
welt.de:
https://www.welt.de/wirtschaft/article207462211/Gastronomie-Mit-diesen-Steueraenderungen-will-die-Politik-helfen.html
haufe.de:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/ermaessigter-steuersatz-fuer-die-gastronomie-und-verlustverrechnung_168_514636.html
Wenn Sie Fragen zu diesen Steuerthemen haben und Unterstützung benötigen: unsere Experten sind für Sie da!
Ein kleiner „Themenschlenker“: Verpflichtung zu Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske)
Seit gestern – 27.04.2020 – ist die sogenannte „Maskenpflicht“ in Kraft getreten. Dies gilt bundesweit übergreifend für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und den Einkauf. Die Umsetzung der Regelung erfolgt durch die Bundesländer, daher ist der ÖPNV der kleinste gemeinsame Nenner, je nach Bundesland sind die Regelungen weitergehend, bitte informieren Sie sich daher zusätzlich zu den allgemeinen Infos über die verschiedenen Bundesland-Regelungen.
Infos auf der Seite der Bundesregierung, Stand 27.04.2020:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/maskenpflicht-in-deutschland-1747318
Links auf die Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
Von größter Bedeutung ist das richtige Aufsetzen, Tragen und Absetzen der Maske, hier eine „Anleitung“ zum richtigen Gebrauch einer Alltagsmaske in einem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/schutz-gegenueber-1742272
Bitte immer bedenken:
Die Alltagsmasken dienen in erster Linie dem Schutz Ihres Gegenübers! Sie selbst erfahren dadurch nur sehr eingeschränkten Schutz. Daher bleiben die elementarsten Regeln im Kampf gegen das Virus: Abstandhalten, Hygienemaßnahmen (Händewaschen) und Nies-Hust-Etikette.
Passen Sie bitte weiterhin gut auf sich auf!
Herzliche Grüße
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen