Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 33
Durch die Corona-Pandemie mussten viele Freizeit-, Musik- und Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Um die finanziellen Auswirkungen für die Veranstalter abzumildern, hat der Gesetzgeber diesen die Möglichkeit gegeben, nicht den Eintrittspreis zurückzuzahlen, sondern dem Teilnehmer einen Gutschein zur Verfügung zu stellen.
Unser Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Reimann stellt in einem Video die Neuregelung vor.
Infos hierzu auf der Seite der Bundesregierung, Stand 15.05.2020:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutscheinloesung-kulturbranche-1740010
Gute Zusammenfassung auf der Seite der Verbraucherzentrale, Stand 15.05.2020:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-veranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416
Hier geht´s zum Video von Thomas Reimann
Herzliche Grüße
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen