Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 58

Seit Tagen wird über die Beschlussvorschläge der Ministerpräsidenten der Bundesländer diskutiert, eben – Mittwoch, 25.11.2020 – wurden in der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Landeschefs Markus Söder (Bayern) und Michael Müller (Berlin) die letztendlich tatsächlich gefassten Beschlüsse aus dem Corona-Gipfel bekannt gegeben.

Die im wesentlichen einheitlichen Kontaktregeln und sonstigen Maßnahmen sollen den Bürgern und Unternehmen Sicherheit und Planbarkeit für die Weihnachtszeit bis in den Jahreswechsel hinein geben.
Das Augenmerk lag dabei darauf, den Menschen ein einigermaßen „normales“ Weihnachtsfest im Kreise der Familie zu ermöglichen, ohne das stagnierende, gleichwohl nach wie vor viel zu hohe Infektionsgeschehen wieder außer Kontrolle geraten zu lassen.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse:

Prinzipiell werden die aktuellen und seit 03. November geltenden Maßnahmen mit dem Lockdown-Light bis mindestens 20. Dezember verlängert.
Das bedeutet, dass Gastronomie- sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben.

Bei einem Inzidenzwert von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und weiterer erfüllter Bedingungen, sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen … was immer „deutlich unter 50“ auch bedeuten mag …
Aktuell sind das nur Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

An einigen Maßnahmen wurde „nachgeschärft“ bzw. konkrete Vorgaben beschlossen:

– Ab 01. bis 22. Dezember gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen, so dürfen private Zusammenkünfte statt wie bisher mit zwei Haushalten und max. 10 Personen nun nur noch mit maximal 5 Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

– in Regionen – sogenannten Hotspot-Regionen – mit einem Inzidenzwert über 200 und diffusem Infektionsgeschehen werden darüber hinaus gehende Kontaktbeschränkungen nicht zu vermeiden sein, dies betrifft auch die Regelungen für den Bereich der Schulen

– das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wird einheitlich auf eine Regelzeit von 10 Tagen festgelegt. Zitat: „Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich.“

– die Maskenpflicht wird ausgeweitet: künftig gilt sie auch vor Geschäften und auf Parkplätzen, zudem an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr in Innenstädten. Dies gilt auch unter freiem Himmel, wenn sich dort Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Die Festlegung der Orte und Zeiten obliegt den örtlichen Behörden.

– in Arbeits- und Betriebsstätten ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen, außer am eigenen Arbeitsplatz, sofern der Abstand von 1,5m zu weiteren Personen eingehalten werden kann.

– Im Einzelhandel werden die Zugangszahlen zu den Geschäften beschränkt: je 20qm darf sich eine Person im Laden aufhalten, dies gilt für Geschäfte ab einer Größe von 800qm. Für kleinere Geschäfte gelten weiterhin 10qm pro Person.

– Für Pflegeheime gibt es eine neue Teststrategie: je Pflegebedürftigem sind 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.

– Risikogruppenangehörige sollen ab Anfang Dezember je 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung bekommen – das entspricht rechnerisch einer Maske pro Winterwoche bis zum März.

Sonderregelungen für Weihnachten und den Jahreswechsel mit gelockerten Kontaktbeschränkungen:

– vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 dürfen private Zusammenkünfte mit haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen stattfinden. Auch hiervon sind Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.

– das Silvesterfeuerwerk wird auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Dies gilt auf für öffentlich veranstaltete Feuerwerke, unabhängig vom Ort.

Zum Brandthema Schulen und Kitas

Prinzipiell sollen die Schule und Kitas aus bildungs- wie auch sozialpolitischen Gründen offengehalten werden. Um dies zu realisieren, gibt es folgende Beschlüsse und Empfehlungen:

– möglichst gestaffelter Unterrichtsbeginn, damit die Anfahrt der Schüler morgens entzerrt wird, außerdem sollen zusätzliche Schulbusse eingesetzt werden.

– bundesweit gibt es vorgezogene Weihnachtsferien ab 19.12.2020 (Ausnahme Bremen und Thüringen).

– Maskenpflicht für alle Schüler ab Klasse 7 auch im Unterricht in Regionen, in denen der Inzidenzwert bei deutlich über 50 Neuinfektionen liegt. Ggf. kann dies auch schon für jüngere Klassen ab der Grundschule eingeführt werden.

– in Regionen, die „besondere Infektionshotspots“ sind, soll es in älteren Jahrgängen ab Klasse 8 (Ausnahme Abschlussklassen) weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung geben, z.B. Hybridunterricht, wie beispielsweise eine Kombination von Kleingruppen-Präsenzunterricht, Online-Unterricht und Freiarbeit zuhause.

– Teststrategie an Schulen: das Konzept sieht den verstärkten Einsatz von Antigen-Schnelltests vor, um Quarantänezeiten zu verkürzen.

Dringende Handlungsempfehlungen an Bürger und Unternehmen, um das Infektionsgeschehen mit Hinblick auf die Feiertage zu senken:

– freiwillige mehrtägige Selbstquarantäne in der Woche vor Weihnachten, um das Risiko der Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten zu minimieren.

– Kontakte sind weiterhin auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken, jeder soll möglichst zuhause bleiben, nicht unbedingt nötige Reisen sollen nicht angetreten werden.

– die Bürger werden aufgerufen, (Weihnachts-)Einkäufe möglichst unter der Woche zu tätigen um die Wochenend-Stoßzeiten zu reduzieren.

– die Bürger werden aufgerufen, zum Jahreswechsel das Silvesterfeuerwerk auch im privaten Kreis zu reduzieren um im vorgegebenen Personenrahmen zu halten – ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper besteht allerdings nicht.

– Arbeitgeber werden gebeten, weiterhin und insbesondere ab 21.12. großzügige Homeoffice-Lösungen zu ermöglichen, falls das nicht eh schon in den Betriebsabläufen vorgesehen und möglich ist. Angeregt wird alternativ eine komplette Schließung der Betriebe von 23.12. bis 03.01.2021.

– Hochschulen/Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehr umstellen (Ausnahmen: Prüfungen, praktische Ausbildungsabschnitte, Praktika, Labortätigkeiten).

– mit Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen Gespräche geführt werden, wie religiöse Zusammenkünfte möglichst kontaktreduziert stattfinden können, Großveranstaltungen sind generell zu vermeiden.

Das Einhalten der Corona-Auflagen soll künftig strenger kontrolliert werden, insbesondere auch im grenznahen Bereich, um das Einhalten der Quarantäneverordnungen zu überprüfen.

Zum Thema Finanzhilfen

Die sogenannten November-Hilfen werden zu Dezember-Hilfen verlängert und für vom Lockdown-Light besonders betroffene Unternehmen und Einrichtungen fortgeführt. Hierfür sind geschätzt weitere 17 Milliarden Euro zusätzlich zu den 15 Milliarden aus dem November vorgesehen.
Auch die Überbrückungshilfe wird verlängert bis Mitte 2021, dies wird dann die „Überbrückungshilfe III“ sein und gut 22 Milliarden Euro umfassen.
Allerdings machte Kanzlerin Angela Merkel darauf aufmerksam, dass der Bund die Finanzhilfen nicht ewig alleine stemmen könne und die Länder sich stärker beteiligen müssen. Hierüber wurde hart gerungen.

Bund und Länder wollen sich bis zum 15. Dezember erneut über das weitere Vorgehen abstimmen, alles andere als eine weitere Verlängerung der Maßnahmen bis mindestens Anfang Januar ist gleichwohl unrealistisch. Für die weiteren Schritte wird selbstverständlich die Bewertung der Entwicklung des Infektionsgeschehens maßgeblich sein.

Die Beschlüsse im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss

Die Pressekonferenz dazu in der Mediathek der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek

Eine weitere Zusammenfassung auf
tagesschau.de:
www.tagesschau.de/inland/bund-laender-corona
handelsblatt.de:
www.handelsblatt.com/neue-corona-beschluesse-strengere-kontaktbeschraenkungen-laengerer-teil-lockdown-der-fahrplan-bis-weihnachten

Die Frage sei bei aller guten Absicht der Entscheidungsträger erlaubt, ob das Virus wohl weiß, dass Weihnachten ist, darauf Rücksicht nimmt und sich in diesem Zeitraum brav zurückhält?
Viel wird davon abhängen, ob die Bürger sich an die persönlichen Vorsichtsmaßnahmen und die nur als Empfehlung gegebenen Richtlinien halten.

Das Gebot der Stunde heißt weiterhin: Solidarität und Achtsamkeit!

Bleiben Sie gesund und bleiben Sie besonnen,
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen