Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 74
Heute möchten wir Euch mal wieder auf den neuesten Stand zu den verschiedenen Corona-Hilfsprogrammen wie z.B. die Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe bringen!
Die Überbrückungshilfe III soll nun einfacher und zielgenauer abgewickelt werden können.
NEU ist hierbei:
– Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen (seit 20.04.2021)
– Erhöhung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100%
– Anschubhilfe für Veranstaltungs-, Kultur und Reisewirtschaft
– Antragsberechtigung für bis 31.10.2020 gegründete Start-Up-Unternehmen und für kirchliche Unternehmen
– Sonderabschreibmöglichkeiten für mehr Warengruppen werden erweitert auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender
– Reminder: die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfen sind am 30.04.2021 abgelaufen, die für die Überbrückungshilfe II am 31.03.2021 (hierfür sind allerdings Änderungsanträge bis 31.05.2021 möglich)
Die Änderungsanträge sind seit 27. April 2021 möglich, die Antragstellung endet am 31. August 2021.
Nähere Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii
Hier mit Beispielen zu Anforderungen und Berechnungen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ueberbrueckungshilfe-iii
www.bmwi.de/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3
FAQ zu den Überbrückungshilfen:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Corona-Ticker/corona-ticker
Konkrete Infos zur Stellung von Änderungsanträgen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Redaktion/DE/Artikel/kurzanleitung-zur-erstellung-eines-aenderungsantrages
Zusammenfassende Informationen zu den Hilfsprogrammen mit interaktivem Entscheidungsfinder, welche Hilfe man am besten in Anspruch nimmt und wie man sie beantragt:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Neustarthilfe
NEU:
– Unternehmen und Soloselbständige erhalten nachträglich ein Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung
– bei der Neustarthilfe sind seit Mitte April auch Direktanträge für Personengesellschaften möglich
Hier ein Anleitungs-Video, wie man den Direktantrag auf die Neustarthilfe stellt:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Redaktion/Videos/Neustarthilfe/neustarthilfe
Hier eine Zusammenfassung zur Neustarthilfe mit weiterführenden Seiten mit Beispielen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Neustarthilfe/neustarthilfe
FAQ zur Neustarthilfe:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe
Wir hoffen, wir können Euch mit diesem Update ein bisschen „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben.
Allerdings kann man sich in diesem Antragsdschungel als Laie wirklich leicht verirren – mit weitreichenden Folgen wie zum Beispiel Antragsablehnung oder im schlimmsten Fall gar (unbewusstem) strafbarem Subventionsbetrug. Daher können die Anträge nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden, diese Kosten werden gleichwohl vom Staat bezuschusst.
Falls Ihr bei dieser Dschungel-Durchquerung Hilfe benötigt, unterstützen wir Euch gerne!
Herzliche Grüße
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen
Grafik: Bundesregierung/Bundesfinanzministerium