Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 75 – EILMELDUNG
Der Bundesrat hat soeben den Lockerungen für vollständig Corona-Geimpfte und Genesene im Eilverfahren zugestimmt
Nach der gestrigen Zustimmung durch den Bundestag sind die neuen Corona-Regelungen bezüglich der Lockerungen für Geimpfte ratifiziert und treten bereits am kommenden Wochenende in Kraft, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Verordnung noch heute unterschreibt, diese Unterschrift ist reine Formsache.
Definition „vollständig geimpft“: ab 14 Tagen nach der zweiten Impfung, Vorweis über Impfpass
Definition „vollständig genesen“: Vorweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Außerhalb dieses Zeitfensters ist noch nicht abschließend erwiesen, wie anhaltend der Schutz vor einer erneuten Ansteckung nach einer Corona-Infektion ist.
Das bedeutet konkret:
- vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen sich wieder ohne Einschränkungen treffen
- bei Treffen mit (noch) nicht vollständig Geimpften werden sie nicht mehr mitgezählt
Beispiel: ein Haushalt darf sich mit einer unbegrenzten Zahl vollständig geimpfter Personen treffen
- Geimpfte und Genesene dürfen ohne vorherige Tests Läden betreten, zum Friseur gehen oder Zoos besuchen
- die abendlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen für diese beiden Gruppen
- nach Reisen entfällt die Quarantäne (Ausnahme: Einreise aus Virusvariantengebiet)
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen/FFP2 Maske an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum bleiben auch für diese Gruppen bestehen
Diese Verordnung wird erlassen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Bei vollständig Geimpften und Genesenen entfallen die aktuellen Grundrechtseinschränkungen, da diese laut wissenschaftlichen Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts (RKI) andere Menschen zumindest in deutlich geringerem Maße infizieren = gefährden.
Achtung: einige Bundesländer wie Bayern und Hessen haben bereits einige Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht, wie immer sind daher die detaillierten Regelungen der Bundesländer zu beachten, insbesondere wenn man sich in verschiedenen Bundesländern aufhält.
Hier der Beschluss zur Rechtsverordnung aus dem Bundesrat, Top 94B, von eben, Freitag, dem 07.05.2021:
www.bundesrat.de/bundesrat-kompakt/21/1004/1004-pk.html?nn=4352766#top-94b
Hier die zugehörige Drucksache 347/21 im Wortlaut aus der Verordnung der Bundesregierung vom 06.05.2021:
www.bundesrat.de/drucksachen/2021/0301-0400/347-21
Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/erleichterungen-geimpfte
Wir wünschen Euch ein wunderbares, sonniges und GELOCKERTES Wochenende,
passt gleichwohl gut aufeinander auf
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen
Schaubild: Bundesregierung