Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum September 2024

Auch im September gibt es einige (gesetzliche) Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

📌 Verkehr: Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr verkündet
Seit dem 22. August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Infos hier:
bmdv.bund.de/sechstes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes-verkuendet

📌 Verkehr und Klima: Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr
Für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Infos hier: www.eur-lex.europa.eu

📌 Justiz: Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts werden Strafbarkeitslücken geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert. Die neuen Regeln sind nun in Kraft getreten.
Infos hier: www.bundesregierung.de/voelkerstrafrecht-im-kabinett

📌 Bundeswarntag am 12. September
Der bundesweite Warntag findet am 12. September statt. Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet.
Infos hier: www.bbk.bund.de/2024/09/12-buwata-2024_termin 

📌 Handgepäckregelungen an Flughäfen
Ab dem 1. September 2024 gelten wieder die strengeren Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck an Flughäfen, die zwischenzeitlich gelockert waren. Passagiere dürfen Flüssigkeiten dann nur noch „in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel mitnehmen“, so die Bundespolizei.

📌 Vereinfachung der Organspende
Ab Ende September soll die Absicht zur Organspende in der Krankenkassen-App hinterlegt werden können. Bisher war dafür ein unterschriebener Organspendeausweis erforderlich. Im Jahr 2023 wurden 2877 Organe in Deutschland gespendet – doch aktuell warten noch etwa 8400 Menschen auf ein Spenderorgan. Einige große Krankenkassen bieten die neue Funktion bereits an. Seit März gibt es zudem ein Online-Organspende-Register. 

📌 Fristen im September
Im September gibt es nicht nur einige Neuerungen, sondern auch einige Fristen, die Bürgerinnen und Bürger beachten sollten:

– Wohnungseigentümer sowie Hausbesitzer können ab dem 3. September staatliche Förderung für ihre Heizungen beantragen. Die Förderung gilt für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen. Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, bis zu 70 Prozent sind möglich.

– Die Abgabe für die Steuererklärung 2023 für Beschäftigte ohne steuerliche Betreuung endet am 02. September. Bei Fristversäumnis für Abgabepflichtige drohen Zusatzkosten.

– Für Unternehmer ist es wichtig, bis zum 30. September ihre Abschlusserklärung für Corona-Soforthilfen einzureichen. Die Unterlagen müssen über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Das Finanzamt entscheidet dann über mögliche Nach- oder Rückzahlungen.

Quelle: Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/gesetzliche-neuregelungen-september-2024

Einen wunderbaren Spätsommer undFrühherbst wünscht Euch
Euer Team der b:L

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