Gesetzliche Neuregelungen zum Dezember 2021
Auch im Dezember gibt es einige gesetzliche Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.
In diesem Monat treten einige Regelungen in Kraft, die auf Verbraucherfreundlichkeit ausgelegt sind.
Dezember-Neuerungen im Zusammenhang mit Corona:
📌Hierzu überschlagen sich aktuell die Ereignisse und die Anzahl/Häufigkeit der Änderungen ist immens.
Wir behandeln die vielen einzelnen Änderungen der Maßnahmen und Gesetze bestmöglich separat in unserer Corona-Serie – habt immer ein Auge auf die neuen Folgen!
Neuerungen im Dezember abseits Corona:
📌Verbraucherschutz: Internetgeschwindigkeit muss der versprochenen Leistung entsprechen
Ist das Internet nicht so schnell wie vom Anbieter versprochen können Kunden ohne Kündigungsfrist den Vertra kündigen oder haben das Recht, weniger zu bezahlen. Bei komplettem Internet-Ausfall hat der Kunde ein Recht auf Entschädigung, wenn die Störung länger als zwei Tage geht.
📌Recht auf schnelles Internet
Neu im Telekommunikationsgesetz ist die Formulierung, dass „ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ verfügbar sein muss. Was das genau bedeutet, muss sich allerdings noch zeigen, da eine Mindestbandbreite im Gesetz nicht genannt wird. Zumal die Bundesnetzagentur noch keine Vorgaben für den Begriff „schnelles Internet“ festgelegt hat
📌Verbraucherschutz: Internet- und Handy-Vertragslaufzeiten werden stärker reglementiert
Telekommunikationsvertäge für Telefon, Handy und Internet dürfen sich nach der ersten zweijährigen Laufzeit nicht mehr automatisch um diese lange Laufzeit verlängern, sondern müssen monatlich kündbar sein. Die Erstlaufzeit bei Vertragsabschluss darf außerdem nur noch ein Jahr betragen.
📌Privatsphäre im Netz
Ab 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das das „digitale Erbe“ sichern und den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen soll. Nutzer sollen künftig auf ihrem Gerät an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.
📌Anrufe werden günstiger
Die massiven Preisunterschiede zwischen Festnetz und Mobilfunk für Anrufe bei 0137er- und 0180er-Nummern werden verschwinden. Die Bundesnetzagentur wird die Preise für 0180er-Nummern ab 01.12.2021 angleichen, ab 01.04.2022 dann auch für die 0137er-Nummern
📌Änderungen beim Wettbewerbsregister
Firmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, könenn von nun an einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Manche Behörden werden verpflichtet, dem Bundeskartellamt Verstöße zu melden.
📌Tierschutz: Strengere Regeln bei Tierversuchen
Tierversuche müssen ab 01.12.2021 nicht mehr nur gemeldet, sondern aufgrund geltender EU-Regelungen auch behördlich genehmigt werden.
Weitere Zusammenfassung auf stern.de:
https://www.stern.de/wirtschaft/news/handyvertraege-und-co–das-aendert-sich-fuer-verbraucher-im-dezember-30972580.html?utm_source=webpush
und focus.de:
https://www.focus.de/finanzen/recht/neue-regelungen-reisen-masernimpfpflicht-handy-das-aendert-sich-alles-im-dezember_id_24456774.html
Wir wünschen Euch eine schöne Adventszeit
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen