Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum Februar 2025

Auch im Februar gibt es einige (gesetzliche) Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

📌 Energie: Das ändert sich bei der Solar-Förderung
Zum 1. Februar 2025 ist die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen um ein Prozent gesunken. Sie beträgt nun beispielsweise für kleine Anlagen bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,94 Cent pro KWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent pro KWh. Die Förderung verringert sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) halbjährlich. Denn die Erneuerbaren Energien sind mittlerweile etabliert und decken über die Hälfte der Stromversorgung.
Infos hier: www.bundesnetzagentur.de/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung

📌 KI-Verordnung: Künstliche Intelligenz sicher anwenden
Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Das regelt die KI-Verordnung der Europäischen Union, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Sie verbietet bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken. Das Verbot solcher besonders schädlicher KI-Anwendungen tritt am 2. Februar 2025 in Kraft.
Infos hier: www.ec.europa.eu/commission/qanda_21_1683

📌 Gesundheit: Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten ist da
Die Einführung der ePA für alle startet für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben in einem gestuften Verfahren. Ab Zurverfügungstellung der ePA durch ihre jeweilige Krankenkasse können Versicherte Dokumente in ihre ePA einstellen bzw. über die Krankenkassen einstellen lassen und die sogenannten Abrechnungsdaten einsehen.
Infos hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle

📌 Gehälter im Öffentlichen Dienst der Länder steigen um 5,5%
Die Löhne der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder steigen im Februar um 5,5 Prozent – mindestens aber um einen Betrag in Höhe von 340 Euro brutto. Auszubildende bekommen ab Februar nochmal 50 Euro mehr pro Monat gezahlt. Im November hatte es bereits eine erste Gehaltserhöhung für Beamte um 200 Euro gegeben.
Infos hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einheitliches-ladekabel-2137658

📌 Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt
Bitte nehmt Euer Wahlrecht wahr und geht wählen!
Infos hier: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler

📌 Bundesnaturschutzgesetz: Bäume und Büsche dürfen nur noch im Februar geschnitten werden
Nur noch bis Ende Februar ist wegen der Schonzeit für Tiere und Pflanzen ein sogenannter „Radikalschnitt“ erlaubt, dann erst wieder ab Oktober

Quelle: Bundesregierung + SWR3

Einen wintersonnigen Februar wünscht Euch
Euer Team der b:L

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