Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober 2021
Auch im Oktober gibt es einige gesetzliche Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.
Oktober-Neuerungen im Zusammenhang mit Corona:
📌Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde angepasst
Die bestehenden Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz wurden verlängert für „die Dauer der pandemischen Lage“, zunächst gilt das bis 24.11.2021
NEU dabei ist: Unternehmen sollen Ihre Mitarbeiter künftig über bestehende Möglichkeiten einer Impfung informieren und für den Impftermin freistellen. Ob dies eine bezahlte oder eine unbezahlte Freistellung ist, ist nicht zweifelsfrei geregelt und bleibt daher im Ermessen der Arbeitgeber.
Infos: www.bundesregierung.de/corona-arbeitsschutzverordnung
📌Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit gilt weiter
Zum 29. September trat die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft, damit werden die Zugangserleichterungen bis zunächst 31.12.2021 für alle Betriebe ausgeweitet. Auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Kurzarbeitsfall für die Arbeitgeber wird verlängert.
Infos: www.bundesregierung.de/kurzarbeitergeldverordnung
Neuerungen im Oktober abseits Corona:
📌Wiederaufbaufonds für die betroffenen Regionen der Hochwasserkatastrophe vom Juli
Im nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ stehen nun bis zu 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereit. Das Gesetz trat am 15.09.2021 in Kraft. Das Geld wird für Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und für den Aufbau der Infrastruktur eingesetzt.
Infos: www.bundesregierung.de/hochwasserhilfen und
www.bundesregierung.de/aufbauhilfeverordnung-2021
📌Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen
Die Bundesregierung will landwirtschaftliche Betriebe unterstützen, denen es nach Hochwasser oder übermäßigen Regenfällen an Futter für ihre Tiere mangelt. Sie können nun ökologische Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter nutzen. Eine Ausnahmeregelung ist am 22.09.2021 in Kraft getreten.
Infos: www.bundesregierung.de/flaechen-zur-futtergewinnung
📌Verbraucherschutz: Gesetz für faire Verbraucherverträge
Die Verbraucher werden besser geschützt vor überlangen Vertragslaufzeiten, am Telefon aufgeschwatzten bzw. generell unlauteren Verträgen. Das Gesetzt tritt in Teilen zum 01.10.2021 in Kraft.
Infos: www.bundesregierung.de/faire-verbrauchervertraege
📌Verbraucherschutz: Schutz vor zu hohen Inkassokosten durch Inkassorechtsreform
Verbraucher werden künftig besser vor zu unverhältnismäßig hohen Inkassokosten geschützt. Verbraucherrelevante Teile des Gesetzes treten zum 01.10.2021 in Kraft
Infos: www.bundesregierung.de/reform-des-inkassowesens
📌Verbraucherschutz: Neue Regeln für juristische Online-Dienste
Verbraucher erhalten künftig ausreichende Klarheit über die Vorteile und Nachteile einzelner Angebote im „Legal Tech“ Bereich durch das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtdienstleistungsmarkt“, das zum 01.10.2021 in Kraft tritt.
Infos: www.bmjv.de/2021/0120_Legal_Tech_Rechtsdienstleistermarkt.html
📌Verbraucherschutz: Preisvergleich-Pflicht an Tankstellen
Ab 01.10.2021 sind Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger (z.B. Benzin, Diesel, Strom, Erdgas, Wasserstoff) in Euro je 100km für bestimmte Fahrzeugsegmente im Straßenverkehr sichtbar oder im Verkaufsraum sichtbar auszuhängen.
Infos: www.bmwi.de/Energie/2021-08-pkw-energiekostenvergleich
📌Klimaschutz: Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote
Kraftstoffanbieter müssen CO2-Ausstoß durch fossile Kraftstoffe schrittweise bis 2030 um 25% reduzieren. Der Anteil erneuerbarer Energien soll für Kraftfahrzeuge bis dahin auf 32% steigen.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote tritt zum 01.10.2021 in Kraft.
Infos: www.bundesregierung.de/weniger-co2-in-kraftstoffen
📌Strafrecht: Ergänzungen des Strafgesetzbuches
Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22.09.2021 steht es unter Strafe, sogenannte „Feindeslisten“ zu verbreiten. Weiterhin wurde der Tatbestand der „verhetzenden Beleidigung im Strafgesetzbuch aufgenommen. Zudem wurde ein Straftatbestand eingeführt für die Verbreitung und den Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern.
Infos: www.bundesregierung.de/ergaenzung-im-strafgesetzbuch
📌Strafrecht: besserer Schutz bei Stalking
Wer anderen Personen regelmäßig auflauert, landet schneller vor Gericht als bisher. Ab Oktober 2021 reicht es aus, jemanden „wiederholt zu belästigen“ und dessen Leben „nicht unerheblich zu beeinträchtigen“, um belangt werden zu können. Zudem wird das Strafmaß verschärft, wegen Stalkings sind nun bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Dies betrifft auch das digitale Cyberstalking.
📌Gesundheit: Recht auf Hepatitis-Tests
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben ab 01.10.2021 den Anspruch, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Dies ist ein neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-Ups, den man alle drei Jahre machen lassen kann.
Zusammenfassung der Neuregelungen zum Oktober 2021 auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/gesetzliche-neuregelungen/Oktober
Weitere Zusammenfassung auf stern.de:
www.stern.de/news/das-aendert-sich-im-oktober
Wir wünschen Euch einen goldenen Herbstmonat Oktober
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen