Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum Oktober 2024

Auch im Oktober gibt es einige (gesetzliche) Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

📌 Gesundheit: Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie
Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Infos hier:
www.medizinischerdienst.de/pflegebegutachtungen-jetzt-auch-per-videotelefonie-moeglich

📌 Gesundheit: Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen

Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen seit dem 14. September die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.
Infos hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/rsv-prophylaxeverordnung

📌 Verkehr: Neue Regelungen zu Winterreifen
Ab 01. Oktober genügt die Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) bei Winterreifen nicht mehr aus, sondern sie brauchen bei winterlichen Straßenverhältnissen die Kennzeichnung des sogenannten „Alpine-Symbol“ (ein Piktogramm mit stilisierten Berggipfeln und einer Schneeflocke).
Infos in § 2 der Straßenverkehrsordnung hier, allerdings nennt die StVO die Kennzeichnung nicht explizit:
www.gesetze-im-internet.de/stvo

📌 Mehr BAföG für Studierende ab dem Wintersemester 24/25:
Wer BAföG bezieht, bekommt ab dem Wintersemester 2024/2025 mehr Geld. Denn mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz werden laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bedarfsätze nochmals angehoben. Das sind die neuen Beträge:
– Der Grundbedarfssatz steigt um 5% auf 475 Euro
– Die Wohnkostenpauschale wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht
– Der Förderungshöchstbetrag steigt von 934 Euro auf 992 Euro
– Einmalige Studienstarthilfe für Studienanfänger unter 25 Jahren aus finanziell schwächeren Haushalten in Höhe von 1.000 Euro

📌 Klima und Wohnen: Neue Förderungen für klimafreundliche Wohnungen im Niedrigpreissegment
Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Damit unterstützt die Bundesregierung Privat­personen, Unter­nehmen und andere Invest­oren dabei, klimafreundliche Wohnungsvorhaben umzusetzen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.
Mit dem KNN-Programm fördert die Bundesregierung zinsverbilligte Baukredite für den Bau kleinerer, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen. Es startet am 2. Oktober 2024 und ist bis Ende 2025 befristet. Die Konditionen sind ab dem 1. Oktober 2024 bei der KfW zu finden.

📌 Heizungsförderung: Auszahlung Ende Oktober 2024
Wer in seinem Eigenheim eine energieeffiziente Heizung installiert, erhält großzügige staatliche Unterstützung. Für die Verwaltung der Anträge zur Förderung ist die Förderbank KfW zuständig, die bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wer im September Rechnungen und Belege  für die KfW-Heizungsförderung eingereicht hat, sollte ab Ende Oktober Geld bekommen.


Quelle: Bundesregierung

Einen goldenen Herbst wünscht Euch
Euer Team der b:L

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