UPDATE -> Handlungs-Tipp: Umtausch alter Führerscheine zum EU-Führerschein

UPDATE:
Der Bundesrat hat für die erste betroffene Altersgruppe eine längere Frist für den Umtausch von Führerscheinen beschlossen: Personen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 haben nun bis zum 19. Juli 2022 Zeit, ihren Papierführerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Wegen der Corona-Situation ist das problemlose Umtauschen der Führerscheine aktuell nur unter erschwerten Bedingungen sowohl für die Bürger wie für die Behörden möglich, daher wurde diese Fristverlängerung beschlossen.

Infos hier:
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1016/1016-pk.html#top-23

Original-Meldung vom 14.01.2022:

Bis 2033 muss jeder Führerschein mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Es ist dabei unerheblich, um welche alte Führerscheinart – „grauer Lappen“, rosa oder Plastikkarte – es sich handelt. Dies geschieht stufenweise je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Die erste Umtauschfrist für Führerscheine von vor 1953 endet am 19. Januar 2022!

Mit dem Umtausch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Pkw-Führerscheine der Klasse B, sie ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind übrigens nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre, danach müssen sie ausgetauscht werden.

Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes.
Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt:
– gültiger Personalausweis oder Reisepass
– ein biometrisches Passfoto
– der aktuelle Führerschein
Es wird eine Gebühr von aktuell 25 Euro fällig.

Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch 

Schaubild: Bundesregierung