Infos zur Energiepreis-Soforthilfe für Privathaushalte und Unternehmen
Am 19. November 2022 ist das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe in Kraft getreten. Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.
Im Januar 2023 soll dann die Strompreisbremse greifen und im März 2023 (evtl. schon im Februar 2023) die Gaspreisbremse kommen.
Ein Überblick auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/entlastungen-im-ueberblick/soforthilfe-dezember
Auf dieser FAQ-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist alles genauer beschrieben, auch was IHR konkret zu tun habt, um die Entlastung zu erhalten:
www.bmwk.de/faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich
Schaubild: Bundesregierung
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