Kindergeld- und Freibetrag-Erhöhung ab Januar 2021

Höheres Kindergeld und höhere Freibeträge ab Januar 2021

Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. 

Das Kindergeld steigt um 15 Euro je Kind ab 01.01.2021 pro Monat und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an. 

Quelle: bundesrat.de, Gesetzesbilligung vom 27.11.2020, Tagesordnungspunkt 7:
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/#top-7

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