Rechts-Tipp: Entschädigungen bei Flugärger
Ferienzeit ist die schönste Zeit!
Was aber, wenn der Urlaub unschön beginnt oder endet, weil Euer Flug Verspätung hat oder Ihr „umgebucht“ werdet oder der Flug sogar komplett „gestrichen“ = annulliert wird?
In solchen Fällen haben Reisende nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 weitreichende Rechte und es kann den Betroffenen eine Entschädigung zustehen.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Ticketerstattung und Entschädigung, und es kann durchaus sein, dass einem je nach Fall sogar beides zusteht.
Die Entschädigungen staffeln sich je nach Flugentfernung – Kurzstrecke, Mittelstrecke, Langstrecke – und liegen in der Regel zwischen 250 Euro und 600 Euro. Zusätzlich stehen einem kostenlose Getränke und Snacks während der überlangen Wartezeiten zu, ggf. auch komplette Mahlzeiten und Übernachtungen.
Das macht zwar den Ärger und die Enttäuschung über eine verpatzte Reise sicher nicht wett, doch immerhin geht man nicht leer aus, was die Kosten betrifft.
Für Geschäftsreisende oder für andere „Problemflüge“, die nicht in direkten Zusammenhang mit einer Urlaubsreise stehen, gelten selbstverständlich die gleichen Rechte.
Die Geltendmachung der Fluggastrechte ist leider nicht immer ganz einfach und schon gar nicht schnell erledigt – wer sich selbst nicht imstande sieht, sein Recht durchzusetzen, kann auf professionelle Anbieter wie Flightright oder Flugrecht.de zurückgreifen, die gegen eine prozentuale Beteiligung an der erstrittenen Entschädigungssumme Euer Recht auf Rückerstattung oder Entschädigung erkämpfen.
Eine gute Zusammenfassung der Rechtslage mit FAQs findet Ihr auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/flugaerger-entschaedigung
Wir wünschen Euch allzeit flugärgerfreie Reisen und eine schöne Ferienzeit
Euer b:L-Team
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