Steuertipp: Aktualisierung des Transparenzregisters
Transparenzregister wurde aktualisiert zum Stand der Grundsteuermessbeträge
Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen bezüglich der Grundsteuermessbeträge aktualisiert unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Stands.
Mithilfe des Transparenzregisters können Bürger online nachvollziehen, welcher Hebesatz in ihrer Kommune für das Grundvermögen (Grundsteuer B) aufkommensneutral wäre.
„Aufkommensneutral“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor.
Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümern kommen. Das zeigt sich schon daran, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer als ungerecht und verfassungswidrig eingestuft hat.
Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Sie erheben schlussendlich auch die Grundsteuer und teilen den Eigentümern im finalen Grundsteuerbescheid mit, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zu zahlen haben.
Aktuell gilt ab 2025 grundsätzlich folgende Formel zur Berechnung der Höhe der Grundsteuer:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
__________________________
100
Da die Grundsteuermessbeträge noch nicht vollständig vorliegen, zeigt die Übersicht z.B. in Baden-Württemberg noch keine einzelnen Werte, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen sind dagegen die einzelnen Hebesätze bereits angegeben. Somit ist in Sachen Grundsteuerberechnung keine bundesländerübergreifende Bewertung möglich.
Infos dazu finden sich auf der Seite vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.:
Finanzverwaltung veröffentlicht Grundsteuer-Transparenzregister | Bund der Steuerzahler e.V.
Vieles rund um die neue Grundsteuer bleibt also weiterhin erst mal ungewiss …
#beratergruppe #Leistungen #bL #WirtschaftskanzleiBeratergruppe #WB #Steuertipp #Grundsteuer #Transparenzregister