Steuertipp für Schüler und Studis zu Ferienjobs

Wenn Schüler oder Studierende einen Ferienjob oder einen Nebenjob ausüben, so haben auch sie steuerlich einiges zu beachten!

Wie alle Arbeitnehmer unterliegen auch Schüler und Studis grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht, ebenso je nach Fall auch der Sozialversicherungspflicht.

Hierbei spielt das jeweilige Beschäftigungsverhältnis (z.B. geringfügig Beschäftigte/Minijobber, Werkstudententätigkeit, Praktikum/Pflichtpraktikum) und die Höhe des Einkommens die entscheidende Rolle.

Die immer wieder auftauchenden Fragen sind:
Ab welchem Verdienst müssen sich Schüler/Studierende selbst krankenversichern?
Was und wie lange dürfen Schüler arbeiten?
Was ist vorteilhafter, mit oder ohne Lohnsteuerkarte: Wann bleibt mehr übrig?
Kindergeld, Freibeträge, Krankenversicherung: Welche Auswirkungen hat der Ferienjob und was müssen Eltern beachten?

Hier im Artikel aufsteuertipps.de findet Ihr eine Zusammenfassung :
www.steuertipps.de/beruf-ausbildung/ferien-nebenjob-als-schueler-oder-student

Wer es genauer wissen möchte, kann dort auch eine Info-Broschüre dazu bestellen.

Das hessische Finanzministerium hat ebenfalls einen Info-Flyer erstellt, den wir Euch hier zum Download zur Verfügung stellen:
Flyer_Steuertipps für Schüler und Studierende_2023 
oder hier:
www.finanzen.hessen.de/2023-03/Flyer_Steuertipps_Studierende_2023.pdf

Viel Spaß beim Ferienjob oder Nebenjob wünscht Euch
Euer b:L-Team

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