Steuertipp: Kilometerpauschale wurde erhöht
Laut Steuerentlastungsgesetz vom 23.05.2022, BGBI 2022, wurden die Pauschbeträge für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9, Abs. 1) auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer erhöht. Gleiches gilt für Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung.
Diese Regelung gilt bereits rückwirkend ab dem 01.01.2022 und kann somit auch schon in Eurer Steuererklärung für 2022 berücksichtigt werden!
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