Steuertipp: verlängerte Abgabefristen Steuererklärungen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Vorjahres ist normalerweise am 31. Juli – doch für die Besteuerungszeiträume 2022 und 2023 gelten weiterhin verlängerte Abgabefristen, erst für die Besteuerung des Jahres 2024 greift dann wieder die „normale“ Abgabefrist für selbsterstellte Steuererklärungen.
Wer die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen anderen legitimierten Dienstleister machen lässt, hat sogar noch länger Zeit, hier gelten verlängerte Fristen noch bis zum Veranlagungszeitraum 2025.
Hier eine Übersicht über die Abgabefristen:
Bei Selbsterledigung der Steuererklärung:
Besteuerungszeitraum 2022 -> 30.09.2023 (02.10.2023 wg. Wochenende)
Besteuerungszeitraum 2023 -> 31.08.2024 (02.09.2024 wg. Wochenende)
Besteuerungszeitraum 2024 -> 31.07.2025, Abgabe zum regulären Termin
Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder anderen Dienstleisters:
Besteuerungszeitraum 2021 -> 31.08.2023
Besteuerungszeitraum 2022 -> 31.07.2024
Besteuerungszeitraum 2023 -> 31.05.2025
Besteuerungszeitraum 2024 -> 30.04.2026
Besteuerungszeitraum 2025 -> 28.02.2027, Abgabe zum regulären Termin
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sondern diese freiwillig abgibt, hat nach Ablauf eines Steuerjahres sogar vier Jahre Zeit für die Abgabe, beispielsweise für den Besteuerungszeitraum 2022 also bis Ende 2026.
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