Tipp aus dem Arbeitsrecht: Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht?

Immer wieder gibt es Unklarheiten, was denn eigentlich zur bezahlten Arbeitszeit gehört und was nicht …

Hierbei fallen Begriffe wie Mittagspause, Rauchpause, Arzttermine, Rüstzeiten, Ruhepausen, Dienstreisen, (Ruf-)Bereitschaft, Arbeitsweg, Außendienst, Aufräumzeiten, Überstunden, Feiern und viele mehr.
Die nächste Frage, dies sich oft stellt: Gibt es eigentlich Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Das hier sagt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Wortlaut dazu:
www.gesetze-im-internet.de/arbeitszeitgesetz

Gut verständlich fasst es dieser Artikel vom 11.04.2023 auf impulse.de zusammen:
www.impulse.de/personal/bezahlte-arbeitszeit

Zu den Ausnahmen oder Sonderregelungen bedarf es also einer klaren Absprache im Betrieb und Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

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